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Schadenmeldung

Entsteht an einem Dienstrad ein Schaden – egal ob durch Unfall, Sturz, Vandalismus, Diebstahl oder Verschleiß – muss dieser der Versicherung gemeldet werden. Das ist keine Kulanzsache, sondern eine vertragliche Pflicht, eine sogenannte Obliegenheit: Nur bei einer fristgerechten und vollständigen Meldung bleibt der volle Versicherungsschutz bestehen. Wird die Meldung versäumt oder deutlich verspätet nachgereicht, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz ablehnen.

Grundsätzlich gilt: Die Meldung muss innerhalb von 14 Tagen an den Versicherer erfolgen, nachdem der Schaden bekannt geworden ist.

Vorgehen bei Schäden am Dienstrad:

Jeder Schaden – dazu zählt auch Verschleiß – muss über das Portal gemeldet werden. Das betroffene Dienstrad wird anschließend beim Fachhändler technisch geprüft, wo Schadensursache, Fotos und die Funktionseinschränkung dokumentiert werden. Eine Vorkasse ist dabei nicht notwendig – die Abrechnung erfolgt zwischen Versicherung, mein-dienstrad und dem Fachhändler.

Vorgehen bei Diebstahl oder Vandalismus:

Auch hier führt der Weg über das Portal – zusätzlich ist bei diesen Fällen eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Diese muss zeitnah, innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, erstattet werden und die Rahmennummer des Dienstrades enthalten, damit es eindeutig zugeordnet werden kann. Zusätzlich ist eine Schadenmeldung über das Portal erforderlich.

Bei Diebstahl wird in der Regel der bestehende Leasingvertrag über die Entschädigung der Versicherung abgelöst – anschließend kann ein neues Dienstrad bei einem der Fachhändler ausgewählt werden, wofür ein neuer Leasingvertrag geschlossen wird

Bei Vandalismus wird die Reparatur beauftragt, sobald die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat. Erst nach dieser Freigabe wird das Dienstrad beim Fachhändler instandgesetzt und kann anschließend wieder abgeholt werden.

Unfälle mit Drittbeteiligung

Ist an einem Unfall eine weitere Person beteiligt – etwa ein Auto, ein anderes Fahrrad, ein E-Scooter oder Fußgänger: innen –, betrifft das nicht nur die Schadenprüfung durch die eigene Versicherung, sondern möglicherweise auch eine Haftungsfrage gegenüber der Gegenseite.

Auch hier muss der Schaden am Dienstrad über das Portal gemeldet werden. Zusätzlich lohnt es sich, den Unfallhergang so genau wie möglich festzuhalten: Datum, Uhrzeit und Ort, ein kurzer Ablauf des Geschehens, Fotos der beschädigten Teile sowie, falls vorhanden, Name und Versicherung der Unfallgegner: in.

Eine polizeiliche Aufnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn Personen verletzt wurden, der Hergang strittig ist, die Gegenseite unbekannt bleibt oder sich jemand unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Sie ersetzt aber nicht die Schadenmeldung im Portal – beides muss erfolgen.

Ob der Schaden über die Kaskoversicherung, über die Haftpflichtversicherung der Gegenseite oder über beide reguliert wird, hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Prüfung geklärt.