Gewährleistung
Schadenfall durch Beschädigung
Diebstahl
Wichtige Hinweise zum Schaden
Bitte beachten Sie:
Ein Schaden muss unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten des Schadenfalls der Versicherung gemeldet werden.
Ein Diebstahl muss innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Vorfalls bei der Polizei angezeigt werden. Nach Anzeige des Diebstahls bei der Polizei muss der Diebstahl unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten des Diebstahls an die Versicherung gemeldet werden. Eine Kopie der polizeilichen Dokumentation inklusive Aktenzeichen muss für die Schadenregulierung beigefügt werden.
Bei folgenden Arten des Schadens ist grundsätzlich die polizeiliche Anzeige mit dem Aktenzeichen anzugeben:
• Einfacher Diebstahl
• Einbruchdiebstahl
• Raub und räuberische Erpressung
• Vandalismus
Bevor Sie einen Fahrraddiebstahl der Versicherung melden, muss von Ihnen eine polizeiliche Anzeige des Diebstahls aufgegeben werden.
Eine polizeiliche Meldung über den Fahrraddiebstahl ist aus drei Gründen wichtig:
• Kostenerstattung des Verlustes durch die Versicherung
• Anschaffung eines neuen (E-)Bikes bei Leasingverträgen
• Wiederbeschaffung des Rads durch polizeiliche Ermittlungen
Polizeistation
Telefonische Diebstahlanzeige
Online-Wache
• Wo genau wurde das Fahrrad entwendet? (Standort)
• Wie war das Fahrrad gesichert? (Schloss, Kette, o.ä.)
• Sind evtl. Zeugen vorhanden, die den Diebstahl beobachtet haben?
• Angaben zum Fahrrad (Hersteller, Modell, Rahmen-Nummer, Codierung oder Fahrrad-Pass)
• Dokumente über den Besitz (Kaufbeleg, Leasingvertrags-Nr., Finanzierungs-Nr., o.ä)
Gewährleistung
Sollten an Ihrem Fahrrad Mängel auftreten, ist Ihr Fachhändler der erste Ansprechpartner. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (Sachmängelhaftung) haben Sie das Recht zur Mangelbeseitigung. Diese Frist gilt zwei Jahre ab Übernahmedatum des Rades.
Kontaktieren Sie in einem Gewährleistungsfall bitte Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Rad übernommen haben.
Nach Ablauf der zweijährigen Frist sind Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler für ein weiteres Jahr (bis zum Ende der Leasingvertragslaufzeit) über unsere
Protect
Vollkaskoversicherung abgedeckt.