Ja, ein Schloss ist notwendig und muss bei Diebstahl nachzuweisen sein. Im Falle der Entwendung muss der Anschaffungsbeleg des Schlosses im Original an den Versicherer übermittelt werden, sofern es nicht mitgeleast wurde.

Das Fahrradschloss muss einen Mindestwert von 49 Euro (brutto) haben. Zahlenschlösser sind nicht erlaubt.

Zusätzliche Informationen finden Sie in den aktuellen AVB der Versicherung – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstradbeauftragten.