Wichtige Fragen & Antworten
Leasing
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen (to lease = mieten). Leasing ist
aber im steuerrechtlichen Sinne nicht mit einem Mietkauf gleichzusetzen. Bei
einem Mietkauf geht das Finanzamt davon aus, das Sie einen Kauf auf Kredit
tätigen. Das Fahrrad wäre dann also schon mit der ersten Rate ihr Eigentum.
Nicht so beim Leasing. Hier bleibt der Eigentümer während der Laufzeit die
Leasinggesellschaft. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der seinem
Angestellten das Rad für den Weg zur Arbeit und zur privaten Nutzung überlässt.
Der Vorteil: Gegenüber einem normalen Kauf kann der Angestellte über die
Gehaltsumwandlung fast die Hälfte der Kosten sparen.
Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines
Bruttogehalts in bar und erhält dafür als Sachlohn das Dienstfahrrad. Geändert
wird diese Barlohnumwandlung im Arbeitsvertrag. Dabei richtet sich die
monatliche Gehaltsumwandlung nach dem Verkaufspreis des Fahrrads, der
Versicherung und der daraus entstehenden Leasingrate. Der Vorteil: Arbeitgeber
und Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben.
Keine, wenn der Mitarbeiter die Leasingrate alleine trägt. Die monatliche Rate
wird dann direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Weil sich für den Arbeitnehmer das
zu versteuernde Einkommen mindert, hat sogar der Arbeitgeber einen direkten
Kostenvorteil bei den sozialversicherungspflichtigen Abgaben.
Ja, Arbeitgeber können die Leasingraten komplett übernehmen oder auch teilweise
mittragen. Sie investieren in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, profitieren von
einem positiven Image und sparen Kosten beim Fuhrpark-Management, beispielsweise
bei Parkplätzen. Weil Arbeitgeber auch ganz direkt ihren Anteil bei den
Sozialabgaben sparen, wird oft die Versicherung fürs Fahrrad als Ausgleich
übernommen.
Gering! Lediglich in der Personalabteilung muss der Arbeitsvertrag um die
Gehaltsumwandlung geändert werden. Und, zwischen Arbeitgeber und Angestellten
wird in einem Überlassungsvertrag die Nutzung des Fahrrads geregelt. So
überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den
Angestellten. Alle für das Fahrradleasing notwendigen Verträge liefert
mein-dienstrad.de, damit bleibt der Aufwand überschaubar.
Ja, die private Nutzung des Fahrrads ist mit der 0,5%-Regel erlaubt. Der
Arbeitnehmer muss lediglich ein Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung
(UVP) des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer auf volle 100 Euro abrunden
und monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Bei 1.099 Euro UVP sind das
nach Rundung: 1.000 Euro; die zu versteuernde Summe: 10 Euro.
Das Dienstrad-Konzept kann auf alle Räder angewendet werden. Ein Rennrad ist
also auch möglich. Auch S-Pedelecs, bei denen sich die Motorunterstützung erst
bei 45 Kilometern pro Stunde abschaltet, können geleast werden. Weil das
S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“ gilt, wird der
Arbeitsweg mit 0,03 Prozent des Listenpreises zusätzlich versteuert. Die
Entfernungspauschale darf aber dennoch mit 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht
werden.
Ja, beides geht, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Allerdings erhöht sich die
monatliche Steuerbelastung, da für das Fahrrad und das Auto jeweils die
0,5%-Regel angewendet wird.
Nach drei Jahren endet die Leasinglaufzeit. Als Leasinggeber bekommt
mein-dienstrad.de dann das Rad oder E-Bike zurück. Der Arbeitnehmer kann sich
dann ein neues Rad leasen und bliebt damit auf dem neuesten Stand der Technik.
Das wird im Nutzungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Angestellten geregelt. Alle
Rechte und Pflichten des Leasingvertrags liegen grundsätzlich beim Arbeitgeber.
Kündigt ein Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit, muss er die ausstehenden
Raten dem Arbeitgeber und den kalkulierten Restwert erstatten. Wird dagegen dem
Angestellten gekündigt, muss er das Fahrrad dem Arbeitgeber überlassen. In
beiden Fällen kann das Rad aber durch eine Ablösesumme von mein-dienstrad.de
übernommen werden.
Das Leasing ist auch bei Geringverdienern grundsätzlich möglich, jedoch entfällt
praktisch der Steuervorteil bei der Gehaltsumwandlung. In der Regel gilt: Je
höher das Einkommen und je teurer das Rad ist, desto mehr kann auch von der
Steuer gespart werden. Beim Minijob gelten zudem andere Steuersätze.
Je nach Leasingsumme ergibt sich eine unterschiedliche Dokumentenanforderung.
Ist eine ausreichende Liquidität vorhanden, reicht schon eine Kopie des
Personalausweises, eine Kopie des Gewerbescheins sowie eine
Konto-Einzugsermächtigung.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es mehrere Möglichkeiten:
- entweder Sie erneuern Ihren Vertrag und leasen ein neues Modell
- oder mein-dienstrad.de nimmt das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zurück
Wenn Sie sich für ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike entschieden haben, können Sie
auf unserem Leasingrechner ihre monatliche Rate ausrechnen. Schreiben Sie uns
eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir erstellen Ihnen dann ein entsprechendes
Angebot.
Weil das Dienstrad auch privat genutzt werden darf, ist dies ein geldwerter
Vorteil. Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012
kann die Ein-Prozent-Regel, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für
Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden. Siehe hierzu auch: Darf der
Angestellte mit dem Dienstrad in der Freizeit fahren?
Dienstleistung
Saftey first – das gilt auch für die Versicherung, denn das Dienstrad muss gegen
Diebstahl und Schäden versichert sein. Auch weil eine normale
Hausratversicherung nicht in jedem Schadensfall bei mobilen Leasinggegenständen
wie Fahrrädern greift, bieten wir maßgeschneiderte Versicherungspakete an. Und
die reichen von Standardabsicherung bis zum Rundum-sorglos-Paket inklusive
Absicherung von Verschleißschäden. Übrigens: Arbeitgeber können sich an der
Versicherung beteiligen oder diese komplett übernehmen!
Generell gilt: Alles was mit dem Rad verbunden ist, wird vom Arbeitgeber
gestellt. Dazu zählt beispielsweise die Batterie für das E-Bike. Ein Helm
hingegen gehört zum Zubehör und muss vom Angestellten gezahlt werden. Zum
Schloss gibt es bisher keine rechtliche Regelung und es lohnt die Abstimmung mit
dem Arbeitgeber.
Veränderungen am Rad sind für die Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt.
Ausgenommen sind Komponenten zur individuellen Anpassung des Rades. Dazu zählen
Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho. Der Arbeitnehmer ist in der
Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern. Mit ein wenig
Grundwissen kann die Pflege des Rads selbst übernommen werden. Dazu gehört das
Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen. Größere Reparaturen, vor allem am E-Bike,
sollten stets von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
E-Bike
Pedelec ist ein Kofferwort und setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern
„Pedal Electric Cycle“. Ein Pedelec bezeichnet also ein Fahrrad mit elektrischer
Tretunterstützung.
Ein E-Bike oder Elektrofahrrad dagegen funktioniert hingegen auch ohne
„Pedalieren“ und kann bis zu 20 km/h mittels Gasgriff beschleunigen. Normale
Pedelecs zeichnen sich durch Tretunterstützung bis zu 25 km/h
Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starke Motoren aus.So genannte
S-Pedelecs mit einer Motorenleistung bis zu 500 Watt funktionieren zwar ebenso
tretunterstützend, können aber bis zu 45 km/h erreichen bevor der Motor
gedrosselt wird.
Weil es sich bei allen Arten um elektrisch unterstützte Fahrräder handelt, ist
allgemein vom E-Bike die Rede.
Nein, denn laut Straßenverkehrsordnung gelten E-Bikes, die den Fahrer nur bis zu
25 km/h unterstützen als ganz normales Fahrrad.
S-Pedelecs mit motorischer Unterstützung bis zu 45 km/h benötigen dagegen eine
Betriebserlaubnis. Hierfür sind ein Mofa-Führerschein und ein
Versicherungskennzeichen nötig.
Nein, eine Helmpflicht für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren, gibt
es nicht. Das Tragen eines Helms liegt im persönlichen Ermessen eines jeden
Fahrers.
Je nach Modell und Technik kann die Preisspanne von 500 Euro bis zu mehreren
tausend Euro reichen. Was Sie bei billiger Discounterware an Euros sparen,
sparen Sie aber auch an Sicherheit und Fahrspaß. Für ein qualitativ hochwertiges
Modell mit ordentlicher Technik und Ausstattung sollten Sie mit rund 2.500 Euro
rechnen.
Nicht mehr verschwitzt bei der Arbeit ankommen oder ausgedehnte Strecken in der
Freizeit überzeugen immer mehr Menschen vom E-Bike, ob jung oder alt. Die
Hersteller haben darauf reagiert und bieten viele Varianten mit Elektromotor an:
von City-Bikes über Trekking- und Mountainbikes bis hin zu Lastenrädern. Je nach
Nutzung sollten Sie sich jedoch über die verschiedenen Antriebsvarianten,
Schaltungen und Bremssysteme informieren.
Mittelmotor am Tretlager:
Der Mittelmotor zeichnet sich durch eine zentrale Gewichtsverteilung aus, der
Schwerpunkt wird kaum verändert. Das Hinterrad wird über die Fahrradkette
angetrieben. Dies hat zur Folge, dass Fahr- und Bremsverhalten kaum beeinflusst
werden. Ein Mittelmotor funktioniert mit sämtlichen Schaltungsarten, auch die
Kombination mit Rücktrittbremse kann immer öfter angeboten werden. Ein Radausbau
ist hier kein Problem, so muss nicht jeder platte Reifen zum Fall für den
Fahrradhändler werden.
Fazit: Der Mittelmotor kann allgemein als komfortabelste Variante bezeichnet
werden.
Front-Naben-Motor:
Wie der Name schon sagt, sitzt der Motor in der Vorderradnabe. Das Fahrverhalten
ist bei dieser Variante jedoch etwas gewöhnungsbedürftig, da ein erhöhtes
Gewicht auf dem Vorderrad lastet und der Fahrer hier eher gezogen als geschoben
wird. Gerade bei Steigungen oder rutschigem Untergrund können Probleme mit der
Traktion auftreten und das Rad wegrutschen. Achten Sie bei dieser
Antriebsvariante auf stabile Gabeln und Rahmen, welche den Antriebs- und
Bremskräften gewachsen sind. Der Akku sollte in diesem Fall unbedingt am
Gepäckträger verbaut sein, damit die zusätzlichen Gewichte durch Motor und Akku
sich gegenseitig ausgleichen und das Fahrverhalten nicht zusätzlich verändert
wird. Der Frontnabenmotor funktioniert mit jeder Gangschaltung und auch die
Rücktrittbremse stellt kein Problem dar.
Fazit: Diese Variante ist relativ günstig umzusetzen, erfordert aber etwas
Vorsicht.
Hinterrad-Naben-Motor:
Bei dieser Variante sitzt der Motor im Hinterrad und bewirkt eine unmittelbare
Kraftübertragung. Der Schwerpunkt ist, insbesondere wenn der Akku am
Gepäckträger verbaut ist, nach hinten verlagert und sorgt für ein hecklastiges
und gegebenenfalls instabiles Fahrverhalten. Das Gefühl des „eingebauten
Rückenwindes“ macht sich hier besonders bemerkbar. Im Gegensatz zum
Front-Naben-Motor bieten diese Modelle eine sehr gute Traktion, dies bewirkt
eine hohe Sicherheit gerade bei rutschigem Untergrund. Bei Heckmotoren sind
keine Kettenschaltungen möglich und in der Folge auch keine Rücktrittbremsen
umzusetzen.
Fazit: Der Heckmotor ist technisch komplexer und daher etwas teurer, zeichnet
sich aber gerade bei anspruchsvollem Untergrund und Steigungen durch eine hohe
Sicherheit aus.
Alle Wartungsarbeiten, die ein herkömmliches Fahrrad benötigt, sind auch bei
einem E-Bike zu erwarten. Dies zeigt sich besonders beim Reifendruck: Sind die
Reifen nicht ausreichend aufgepumpt, erhöhen Sie den Energiebedarf und senken
die Reichweite des Akkus. Durch den Verbau und die Nutzung des Motors und der
Batterie wirken ebenso erhöhte Kräfte auf das E-Bike ein. Experten empfehlen
eine regelmäßige Wartung einmal im Jahr.
Im Schnitt können Sie pro Akkuladung mit rund 15 Cent Stromkosten rechnen. In
Zeiten steigender Treibstoffpreise ist dies ein großer Vorteil. Beziehen Sie von
Ihrem Stromanbieter regenerative Energie, sind Sie sogar einen Schritt bei der
Klimabilanz weiter.
Trotz der neuesten Generation an Lithium-Ionen-Technologie haben Akkus natürlich
keine unbegrenzte Lebensdauer. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Akkupflege.
Häufiges Leerfahren beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, regelmäßiges Laden
erhöht sie.
Einige Hersteller sprechen von 3 bis 5 Jahren unabhängig von den Ladezyklen,
andere geben die Lebensdauer mit bis zu 1000 Ladevorgängen an.
Jedoch müssen Sie über die Jahre hinweg mit einem stetigen Kapazitätsverlust
rechnen.
Je nach verbautem Akku gibt es unterschiedliche Ladezeiten, diese können sich
zwischen 2 und 7 Stunden bewegen. Doch je neuer die Akku-Generation, desto
kürzer die Ladezeit. Viele Akkus erreichen auch schon durch Teilladungen wieder
einen Großteil ihrer Kapazität.
Moderne Lithium-Ionen-Akkus haben sich bei E-Bikes durchgesetzt: Sie müssen die
Batterie daher nicht erst leer fahren, bevor Sie den nächsten Ladezyklus
vornehmen können. Sie können den Akku ohne Probleme aufladen oder Zwischenladen.
Ständiges komplettes Entladen verkürzt sogar die Lebensdauer Ihres Akkus.
Häufige Teilladungen dagegen wirken sich positiv auf die Kapazität aus!
Wird das E-Bike hauptsächlich auf Kurzstrecken genutzt, reicht eine Akkuladung.
Durchschnittlich schaffen Sie mit einer Akkuladung zwischen 40 und 120
Kilometer. Folgende Faktoren können die Akku-Kapazität beeinflussen:
- Grad der gewählten Unterstützung
- Beschaffenheit der Fahrbahn
- Steigung der Strecke – Gewicht des Fahrers
- Gewicht eventuellen Gepäcks – Luftdruck der Reifen
- Gewählter Gang
- „Runder Tritt“ – gleichmäßiges Fahren (60 bis 70 Pedalumdrehungen in der Minute sind optimal)
- Außentemperatur
Sie können ein normales Fahrrad mit so genannten Nachrüstsätzen zu einem Pedelec
umbauen. Die Frage hierbei ist jedoch, ob Sie das sollten.
Der Rahmen und insbesondere die Bremsen eines normalen Fahrrads sind nicht für
die zusätzliche Belastung durch Geschwindigkeit und Gewicht des Akkus sowie des
Motors ausgelegt. Die zusätzlich wirkenden Kräfte sollten nicht unterschätzt
werden und gehen mit einer erhöhten Unfallgefahr einher. Auch wenn die Montage
ein Fachmann vornimmt, wird dieser zum „Hersteller“ und übernimmt automatisch
auch die Produkthaftung. Das Risiko durch Materialversagen ist im Vergleich zum
Nutzen für Kunden und Fachhändler einfach zu groß.
Stellen Sie sich ruhig diese Gegenfrage: Würden Sie einen Ferrari-Motor in das
Fahrgestell eines Kleinwagen einbauen?
Da Pedelecs als normale Fahrräder gelten und keinen Führerschein benötigen,
dürfen Kinder rein rechtlich betrachtet auch Pedelec fahren. Es gibt kein
Mindestalter, das persönliche Ermessen reicht aus. Jedoch wird allgemein
empfohlen, Kinder erst ab einem Alter von 14 Jahren Pedelec fahren zu lassen.
Dies ist nicht nur eine Frage der Körpergröße, sondern auch eine Frage der
Beherrschbarkeit.
Der Verbau eines Akkus und elektrischen Motors führt natürlich zu einem erhöhtem
Gewicht gegenüber einem normalen Fahrrad. Das Gewicht der meisten Modelle bewegt
sich zwischen 20 und 27 Kilo, durch die Motorenunterstützung wird dies aber
komplett ausgeglichen.
Ständige Innovationen in der Technik werden in Zukunft das Gewicht der E-Bikes
weiter sinken lassen.