Dienstradleasing im öffentlichen Dienst

Inhaltsverzeichnis

Der Durchbruch für das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ist geschafft

Ein Meilenstein für die betriebliche Mobilität bei Städten, Gemeinden und Kommunen sowie in der öffentlichen Verwaltung wurde am 25. Oktober 2020 im neuen Tarifvertrag TV-Fahrradleasing gelegt. ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lassen das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst zu. Der neue Tarifvertrag erlaubt eine Gehaltsumwandlung für Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes.

Was heißt das konkret? Seit 2020 dürfen rund 1,5 Millionen kommunal Angestellte der VKA ein persönliches Wunsch-(E-)Bike als Dienstrad fahren. Im Rahmen des Dienstrad-Leasings haben Angestellte von Städten, Gemeinden und Kommunen die Möglichkeit, Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts auf diese Weise umzuwandeln. Das tariflich vereinbarte Bike-Leasing gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V), deren Arbeitgeber einem der Mitgliedsverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört. Damit wurde der Weg für eine Wende hin zu mehr nachhaltiger Mobilität geschaffen.

Tariflich vereinbartes Bike-Leasing für TVöD-Beschäftigte durch Entgeltumwandlung

Die tarifvertragliche Anpassung ist Teil des am 25. Oktober 2020 von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossenen Tarifkompromisses. Obwohl durch die Gehaltsumwandlung zunächst weniger Gelder in die Sozialkassen fließen, ist diese Maßnahme gerechtfertigt: Nachhaltig gesündere Mitarbeiter und ein effektiver Klimaschutz sind die positiven Folgen, mit denen sich diese „Einbußen“ mehr als rentieren. Leider gilt diese Neuregelung (noch) nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene. Dennoch können knapp 1,5 Millionen Beschäftigte vom Dienstrad-Leasing für den öffentlichen Dienst profitieren.

Möglichkeit für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Mit der tariflich vereinbarten Möglichkeit, den Arbeitnehmern Fahrrad-Leasing anzubieten, besteht noch kein Rechtsanspruch darauf. Es ist weiterhin die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er das Dienstrad-Leasing für die Beschäftigten anbietet oder nicht. Eine wichtige Überlegung, die etwas Vorlaufzeit brauchen könnte, denn: Ist einmal einem Mitarbeiter das Fahrrad-Leasing ermöglicht, muss der Arbeitgeber es allen Angestellten ermöglichen.

Ein wenig Vertragsarbeit für das tariflich vereinbarte Bike-Leasing ist nötig

Ist der Arbeitgeber einverstanden, wird er zum Leasingnehmer. Das heißt, der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasing-Modellen ab. Außerdem geht der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag ein, der die Entgeltumwandlung sowie die Überlassung regelt (Überlassungsvereinbarung). Der Angestellte darf sich dann bei einem Fachhändler vor Ort beraten lassen und sich sein Wunschfahrrad selbst nach seinen Bedürfnissen aussuchen.

Die VKA macht sich stark für das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) regelt als Spitzenverband die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten. Sie schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften der kommunal Angestellten ab.

Die neue Tarifeinigung, die das Dienstrad-Leasing für den öffentlichen Dienst ermöglicht, trifft auf alle 16 Mitgliedsverbände der VKA zu – hierzu gehören:

  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Sparkassen
  • Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
  • Nahverkehrsbetriebe
  • Flughäfen

Diese Arbeitgeber haben dank der Tarifeinigung seit 2020 die Möglichkeit, das Dienstrad-Leasing für ihre Mitarbeiter einzuführen – und damit einen wertvollen Beitrag zur Fitness der Beschäftigten und dem Schutz der Umwelt zu leisten.

Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst: gute Gründe für Arbeitgeber

Das Dienstrad-Leasing für Angestellte öffentlicher Institutionen bringt nicht nur den Mitarbeitern selbst viele Vorteile, sondern ist auch für Arbeitgeber überaus attraktiv.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Für Arbeitgeber gibt es viele gute Gründe, Dienstrad-Leasing anzubieten. Zunächst fördert es die Gesunderhaltung der Angestellten. Da diese sich freiwillig für das Rad-Leasing entscheiden, ist der zu erwartende Effekt besonders hoch. Unternehmen können sich also über geringere Krankheitsquoten und motiviertere Mitarbeiter freuen. Zudem entfallen durch das tariflich vereinbarte Bike-Leasing an anderer Stelle Ausgaben für die Gesundheitsförderung.

Employer Branding

Das Radfahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit – durch Dienstrad-Leasing-Angebote kann im öffentlichen Dienst die Attraktivität als Arbeitgeber enorm gesteigert werden. Nicht nur wegen der näher rückenden Umweltproblematiken denken immer mehr Menschen um. Fahrradfahren ist einfach schick. Kopenhagens oder Münsters fahrradfreundliche Infrastruktur sind schon lange keine utopischen Modellprojekte mehr. Besonders die junge Generation hat ein neues Identifikationsobjekt gefunden: das Fahrrad.

Von Fixie über Rennrad bis zu Lastenrad hat der Markt heute für jeden Bedarf den richtigen Typus parat. Es bilden sich sogar bereits Subkulturen, die sich über spezielle Kleidung und Accessoires definieren. Fahrrad-Leasing ist der neue Trend für eine natürliche, minimalistische und gesündere Art der Fortbewegung.

Arbeitgeber sollten diese Entwicklung für sich nutzen und allen zukunftsgewandten, gesundheits- und umweltliebenden Mitarbeitern das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ermöglichen. Ein solchen Angebot steigert die Attraktivität des Unternehmens ungemein.

Unkomplizierte Leasingkonzepte bieten vielseitige Vorteile für Unternehmen

Durch innovative Mobilitätslösungen gewinnen Unternehmen nicht nur in Bezug auf Image und die Förderung der betrieblichen Gesundheit. Arbeitgeber profitieren zusätzlich von einer Vielzahl weiterer Vorteile: Besonders attraktiv sind dabei die Steuervorteile, die einfache Implementierung und der individuell zugeschnittene Rundum-Service. Leasingmodelle erweisen sich somit als kosteneffizient und erfordern nur minimalen Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

Die Vorteile des Dienstrad-Leasings im öffentlichen Dienst für die Arbeitnehmerseite

Das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber lohnt sich für alle, die schon länger damit liebäugeln, vom Auto aufs Rad umzusteigen – vielleicht, weil sie sich selbst oder aber ihrer Umwelt langfristig etwas Gutes tun möchten. Durch das Dienstfahrrad-Leasing ergeben sich für die Beschäftigten viele Vorteile.

Endlich das Traumrad fahren

Durch Bike-Leasing kommen alle Arbeitnehmer jeden Tag in den Genuss der Vorteile des Radelns – und das mit dem hochwertigen Zweirad, das sie sich schon immer gewünscht haben. Die Fachhändler verfügen über ein großes Angebot: von beliebten E-Bikes, über komfortable Stadträder, bis zu sportlichen Mountain- oder Gravelbikes. Beim Rad-Leasing über mein-dienstrad.de können Arbeitnehmer ihr Traumfahrrad frei wählen.

Die Umwelt schützen

Die Treibhausgasbelastung durch den Autofahrer ist ein erheblicher Faktor für unseren Klimawandel. Stop-and-go in verstopften Innenstädten, Plastikpartikel durch den Bremsabrieb, dysfunktionale versiegelte Böden, um noch mehr Parkflächen zu schaffen – der motorisierte Straßenverkehr stellt eine hohe Umweltbelastung dar.

Dabei legen die meisten Pendler auf ihren täglichen Arbeitswegen nur etwa 5 km zurück. Würden sie diese stattdessen mit dem Dienstrad zurücklegen, wären sie nachgewiesenermaßen schneller da. Warum? Keine langen Fußwege zum Parkplatz, kein Stau, parken direkt vor dem Zielort. Würde nur einer von zehn Fahrradbesitzern vom Auto auf den Drahtesel umsteigen, ließe sich jährlich über eine Tonne CO₂ einsparen. Fahrräder sind sogenannte Zero-Emissions-Fahrzeuge. Selbst E-Bikes sind trotz Akku und Stromnutzung den E-Autos in der CO₂-Bilanz weit überlegen.

Arbeitnehmer, die das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen möchten, können in unserem Fahrrad-Leasing-Rechner kalkulieren, wie hoch die monatliche Nutzungsrate und die Ersparnis wären, wenn sie sich für das Dienstrad-Leasing entscheiden würden.

Aktive Gesundheitspflege

Passionierte Radfahrer und -Pendler profitieren aber gleich zweimal vom Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst. Neben dem Umweltschutz pflegen Sie auch aktiv ihre Gesundheit – und können sich damit den einen oder anderen Gang ins Fitnessstudio sowie die Ausgaben hierfür sparen. Täglich Rad zu fahren, ist ein echter Zugewinn für alle, die gesund bleiben möchten.

Bei der gelenkschonenden Fortbewegungsart verbrennt man in einer halben Stunde 100 bis 300 Kalorien. Hinzu kommt, dass Radeln die Gefäße und das Herz trainiert. Außerdem steigt die Sauerstoffversorgung im gesamten Körper. Dienstradfahrer starten also frischer in den Tag, sind seltener krank und trainieren auf dem Weg zur Arbeit ihren gesamten Körper. In Zeiten des Bewegungsmangels durch sitzende Tätigkeiten ist dies ein großes Plus für das körperliche Wohlergehen. Auch das mentale Wohlbefinden wird aufgrund der effektiven Wirkung des Fahrradfahrens gegen Stress positiv beeinflusst.

Immense Kostenersparnis

Ein Fahrrad kostet nicht nur in der Anschaffung wesentlich weniger als ein Auto. Auch die Instandhaltung und die Ausstattung erfordern einen Bruchteil der Ausgaben, die ein Pkw mit sich bringt. Außerdem fallen externe Kosten wie Umlagen für entstehende Umweltschäden oder Luftverschmutzung gar nicht erst an. Während ein Auto pro gefahrenem Kilometer 40 bis 140 Cent kostet, punktet das Rad mit gerade einmal durchschnittlich 10 Cent. Diese Ersparnis ist ein weiteres starkes Argument für das Angebot von Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

Auch die Kosten des Infrastrukturausbaus können durch einen vermehrten Umstieg auf das Bike gesenkt werden. Beispielsweise fließen für einen Pkw-Parkplatz Steuergelder in Höhe von 2.000 bis 25.000 Euro, während für einen Fahrradstellplatz maximal 300 Euro ausgegeben werden. Grundstücksmiete, Bebauung, Entwässerung, Instandhaltung und Pflege zählen dort mit hinein.

Fazit: Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ist ein zukunftsweisender Schritt

Unternehmen des öffentlich-rechtlichen Sektors, die sich der Möglichkeit des Dienstrad-Leasings für ihre Beamten öffnen, können sich über viele Vorteile freuen. Dank der einfachen, schnellen und effizienten sowie volldigitalen Abwicklung bei mein-dienstrad.de ermöglichen sie willigen Angestellten, ihr Traumrad zu fahren und dabei ganz nebenbei ihrer Gesundheit und der Umwelt etwas Gutes zu tun.

Wir freuen uns, mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer auch Mitarbeitern von Städten, Gemeinden und Kommunen den Wunsch vom Traum-(E-)Bike zu ermöglichen. Die Tarifeinigung von 2020 stärkt unsere Vision, das Dienstfahrrad als gesunde, nachhaltige und preiswerte Mobilität für Beschäftigte zu fördern.

Wenn Sie Fragen zum Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Auch wenn Sie sich zum Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber in der freien Wirtschaft beraten lassen möchten, unterstützen wir Sie gerne.

 

Ihr Team von
mein-dienstrad.de

 

Pressemitteilung des Bundesverbands Zukunft Fahrrad (BVZF)

Beschluss vom 25.10.2020 „Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen“

Frau auf E-Bike

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