Betriebsvereinbarung: Fahrrad-Leasing für Tarifkräfte

Inhaltsverzeichnis

Neue Möglichkeit zu freiwilliger Betriebsvereinbarung: Diensträder für Beschäftigte

Die IG Metall Küste und der Arbeitgeberverband Nordmetall haben die Verträge von tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektrobranche umfassend modernisiert. Die 2022 beschlossene Neuerung ermöglicht auch freiwillige Betriebsvereinbarungen, die das Fahrrad-Leasing für Tarifbeschäftigte in norddeutschen Metall- und Elektrobetrieben umfassen können.

Die Inhalte des Maßnahmenpaketes im Überblick: 

  • höhere Ausbildungsvergütungen
  • freiwillige Arbeitszeitkonten
  • Freizeitausgleich an Stelle von Nachtarbeitszuschlägen
  • Angleichung der Arbeitszeiten im Osten 
  • Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing

Für rund 130 000 Tarifbeschäftigte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Nordwest-Niedersachsen dürfen Unternehmen im Rahmen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung das Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung anbieten. Dass Leasingmodelle auf diesem Wege umgesetzt werden können, haben die IG Metall Küste und Nordmetall erwirkt.

Welche Bedingungen müssen für die Umsetzung des Leasingmodells erfüllt sein?

Die freiwillige Dienstvereinbarung sichert sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber beim Fahrradleasing ab und regelt die wichtigsten Punkte.

Treffen folgende Bedingungen zu, ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung für das Fahrrad-Leasing zulässig

  • Beschäftigte entscheiden freiwillig, ob sie Dienstrad-Leasing in Anspruch nehmen möchten. 
  • Es werden übertarifliche Bestandteile genutzt. Pro Monat dürfen das höchstens 8 % der Entgeltgruppe 5, Hauptgruppe (EG5H) sein (entspricht 250 €). 
  • Der Leasingvertrag läuft maximal 36 Monate. 
  • Abgeleitete Leistungen wie Sonderzahlungen werden ohne Entgeltumwandlung berechnet. 
  • Der Arbeitgeber erbringt für die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge eine wertgleiche Leistung. 

Wie der Name schon sagt, ist eine solche Vereinbarung keine Pflicht. Wird sie aber geschlossen, so muss sie zwingend diese wichtigen Punkte beinhalten: 

  • Leasinganbieter und geltende Vertragskonditionen
  • berechtigte Arbeitnehmergruppen
  • Regelungen bei Störfällen (z. B. bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses) 
  • konkrete wertgleiche Leistungen der Arbeitgeber 

Werden diese Bedingungen erfüllt, steht dem Dienstfahrrad-Leasing – und der nachhaltigen Mobilität – nichts mehr im Wege.

Welche Vorteile hat das über eine Betriebsvereinbarung geregelte Fahrrad-Leasing?

Stimmen alle Voraussetzungen in einem Tarifunternehmen und kommt eine entsprechende Regelung zustande, kann das Dienstrad-Leasing von Beschäftigten über die Umwandlung eines Teils ihres Tarifentgeltes in Anspruch genommen werden.

Die Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing, die durch die IG Metall Küste und den Arbeitgeberverband Nordmetall in die Wege geleitet wurde, bringt Beschäftigten viele Vorteile:

  • Sie können ihr Wunschfahrrad fahren, das sonst für einen Sofortkauf zu kostspielig wäre – Mountainbikes, E-Bikes, Rennräder und Commuter zählen ebenso dazu wie die beliebten Lastenräder.
  • Beim Dienstrad-Leasing wird das Fahrrad über den Arbeitgeber zur Nutzung gegen eine monatliche Gebührper Entgeltumwandlung zur Verfügung gestellt. Dadurch senken sich die Steuer- und Sozialabgaben, was das Leasing gegenüber dem Neukauf deutlich günstiger
  • Nach Ablauf des Leasingvertrags (in der Regel 36 Monate) wird das Fahrrad einfach wieder zurückgegeben und kann über einen neuen Leasingvertrag gegen ein neues Rad getauscht

Das vom Arbeitgeberverband Nordmetall und der IG Metall beschlossene Paket ermöglicht E-Bike-Leasing, Fahrrad-Leasing und Lastenrad-Leasing zu günstigen Konditionen. Dadurch ergibt sich für die Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Alltag aktiver zu gestalten und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Warum werden Betriebsvereinbarungen für das Fahrradleasing gefördert?

„Mit dem Modernisierungspaket […] erweitern [wir] die Flexibilität im Betrieb und stärken die Souveränität der Beschäftigten“, proklamierte der Bezirksleiter der IG Metall Küste, Daniel Friedrich. Arbeitnehmer können nun die Vorteile des Fahrrads für die Arbeitswege und auch vollumfänglich in der Freizeit nutzen.

Für Arbeitnehmer spielen neben den gesundheitlichen Vorteilen auch immer häufiger der Klimaschutz und moderne Mobilitätskonzepte eine wichtige Rolle: Fahrräder stoßen keinerlei Abgase aus und radeln am Stau an der Ampel oft einfach vorbei. Im Durchschnitt ist ein Weg durch die Stadt nur etwa 5 km lang – die ideale Strecke zum Radeln. Besonders zur Rush Hour sind Radelnde meist früher da als andere Verkehrsteilnehmer.

Das Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber bietet auch für Unternehmen Pluspunkte. Das Dienstrad-Leasing ist einer der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits, denn es bedeutet, ein hochwertiges Fahrrad für weniger Geld fahren zu können.

Flott aufs Dienstrad mit mein-dienstrad.de

Das Team von mein-dienstrad.de begrüßt die Entwicklungen in Norddeutschland sehr. Wir hoffen, dass das Dienstrad dank der Entscheidung von IG Metall Küste und Nordmetall mehr Menschen zum Radfahren motiviert und zur Mobilitätswende beiträgt. Bei allen Fragen rund um das über eine Betriebsvereinbarung geregelte Fahrrad-Leasing stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn Sie sich über das Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer und die Möglichkeiten des Fahrrad-Leasings für Selbstständige informieren möchten, beraten wir Sie gerne.

Ebenso bieten wir Optionen für das Fahrrad-Leasing für tarifgebundene Unternehmen, etwa in Form eines Gehaltsplus. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – mit uns kommen Sie und Ihr Unternehmen flott, unkompliziert und zu günstigen Konditionen aufs Rad.

 
Ihr Team von
mein-dienstrad.de
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