Finanzbehörden begünstigen Dienstrad-Versteuerung seit dem 01.01.2020

Was das Dienstfahrrad so attraktiv macht

Die Vorteile eines Dienstrads liegen auf der Hand. Vollständig mobil und unabhängig von den Autostaus in der Innenstadt radeln Arbeitnehmende stressfrei zur Arbeit – und das klimaneutral! Damit leisten leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag zu einer besseren Umwelt, sondern auch für Ihre Gesundheit. Denn immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden unter den körperlichen Auswirkungen einer langjährigen Tätigkeit im Sitzen und wünschen sich zum Ausgleich mehr Bewegung. Und auch der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Gesundheit seiner Mitarbeiter. Mit dem Rad zur Arbeit fördert also langfristige Vorteile für beide Parteien.

Darüber hinaus hat das Fahrrad-Leasing sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber steuerliche Vorteile, die im Folgenden herausgestellt werden.

 

Vorteile der Dienstrad-Versteuerung für Arbeitnehmer

Sich ein gutes Fahrrad zu kaufen, kommt einer Privatperson meist teuer zu stehen. Und zum ohnehin schon hohen Kaufpreis kommen Wartungen, Reparaturen und die Versicherung hinzu. Mit einem geleasten Business-Rad sparen Arbeitnehmer daher deutliche Kosten, denn das Wunschrad erhalten sie bis zu 40 Prozent günstiger, meist inklusive der genannten Serviceleistungen. 

Gerade im Vergleich zum klassischen Dienstwagen erhalten Fahrradnutzer eine deutlich höhere Steuervergünstigung: Denn der Weg zur Arbeit mit dem Business-Bike muss nicht versteuert werden. Kauft der Arbeitgeber das Rad und stellt es dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung, ist mit dem neuen Gesetz sowohl der erhaltene Geldwertvorteil als auch die Privatnutzung des Dienstfahrrads steuerfrei. Ebenfalls abgabenfrei bleibt das Aufladen des Dienstrads, wenn es sich um ein E-Bike handelt.

Am häufigsten entscheiden sich Arbeitgeber allerdings für das Fahrrad-Leasing, welches dem Beschäftigten oft über die Bruttoentgeltumwandlung angeboten wird. Dabei wird die Nutzungsrate vom Bruttogehalt des Mitarbeiters teilweise oder komplett abgezogen. Die Steuerbemessungsgrundlage sinkt also. In der Folge sinken dann auch die Steuer- und Sozialabgaben. Effektiv geht dem Arbeitnehmer aus diesem Grund nicht der volle Leasingbetrag vom Nettogehalt ab.

Trotz der bereits beschriebenen Vergünstigungen steht es dem Beschäftigten während der meist dreijährigen Vertragslaufzeit weiterhin zu, die Entfernungspauschale von der Steuer abzusetzen. Das tägliche Pendeln mit dem Fahrrad wird mit generellen 30 Cent pro Kilometer über die Werbungskosten angegeben. Bei einer Distanz von beispielsweise sechs Kilometern zwischen dem Unternehmen und dem Zuhause kommen im Jahr bereits 792 Euro zusammen, die als persönliche Ausgaben vom Finanzamt berücksichtigt werden.


Wie funktioniert die Dienstrad-Versteuerung?

Ein neuer Meilenstein für das Leasen eines Dienstfahrrads wurden von den Steuerbehörden im Januar 2020 gelegt. Seit dem 01.01. gelten neue Steuerregeln für Firmenfahrräder, die zwischen 2019 und 2030 erstmalig genutzt werden. Job-Bikes können nun über dienstliche Fahrten hinaus auch privat genutzt werden. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer positiven Verkehrswende und der Klimaneutralität getan. Hinzu kommt, dass die steuerlichen Vergünstigungen der Nutzer nicht länger auf drei Jahre befristet sind.

Das Bundesministerium für Finanzen hat das Dienstfahrrad dem Dienstwagen nun steuerlich gleichgestellt. Die Abgaben an den Staat funktionieren daher grundsätzlich auf dieselbe Weise. Das Gleiche gilt auch für E-Bikes.

Bei der Leasing-Variante müssen die Arbeitnehmer das Firmenfahrrad versteuern, da sie das Job-Bike zumeist auch privat nutzen. Das betriebliche Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer wird nun aber durch steuerliche Vergünstigungen gefördert:

Seit Januar 2020 müssten Arbeitnehmer bezogen auf den geldwerten Vorteil nur noch 0,25 Prozent der unverbindlichen Bruttopreis-Empfehlung ihres Dienstfahrrads an den Staat abgeben, wenn das Business-Bike zwischen 2019 und 2030 vom Arbeitgeber erstmals zur Verfügung gestellt wird. Außerdem darf bei der Bestimmung des geldwerten Vorteils auf volle 100 Euro abgerundet werden. Die neue Regelung gilt für alle ab dem 01. Januar 2019 übernommenen Diensträder bis zum Übernahmedatum 31.12.2030. Für Räder, die vor dem 01. Januar 2019 übernommen wurden, findet weiterhin die 0,5%-Versteuerung Gültigkeit.

Beispielrechnung:

Das Dienstfahrrad hat einen Bruttolistenpreis von 2.450€
Der Mitarbeiter hat hierauf ein Viertel auf volle 100 zu versteuern
So wird gerechnet: 2.450€ : 4 = 612,50€, abgerundet = 600€
Von diesen 600€ werden 1% versteuert = 6€ zu versteuernder Betrag

 

Zur Berechnung Ihres persönlichen Aufwands mit einem geleasten Dienstfahrrad nutzen Sie gern unseren Fahrrad-Leasingrechner

 

Vorteile der Dienstrad-Versteuerung für Arbeitgeber

Beim Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber entstehen für ihn keine zusätzlichen Kosten, wenn es sich um einen einfachen Leasing-Vertrag handelt. Für einen steuerwirksamen Vertrag sollten sich die Unternehmen allerdings an den Kosten für das Leasing beteiligen. Das kann beispielsweise durch die Bruttoentgeltumwandlung geschehen.

So wird die Gesundheit der Angestellten sowie im Zug die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert. Auch ein positives Firmenimage ist dabei nicht zu vernachlässigen.

 

Vorteile der Dienstrad-Versteuerung für Selbstständige

Auch Selbstständige profitieren von einem Betriebsfahrrad. Durch die Vorzüge des neuen Gesetzes bleibt auch die private Nutzung unversteuert, sodass keine Privatentnahme dafür abgegeben werden muss. Handelt es sich bei dem Business-Bike um ein Elektrorad, bleibt der für das Aufladen benötigte Strom ebenfalls steuerfrei. Damit sinken auch die Ausgaben für die Einkommens- sowie Umsatzsteuer. Die langfristige Kostenersparnis wird insbesondere im Vergleich zum Dienstwagen deutlich.

 

Ein wichtiger Schritt in eine klimaneutrale Zukunft

Die steuerlichen Vergünstigungen haben in Kombination mit der Möglichkeit, ganz individuelle Leasing-Verträge abzuschließen, einige Vorteile für Arbeitnehmer, Selbstständige sowie Arbeitgeber. Die Entscheidung der Finanzbehörden, klima- und gesundheitsfreundliches Pendeln staatlich zu fördern, ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft.

Wir freuen uns über diesen Beschluss der Finanzbehörden. Dies ist ein Meilenstein für mehr Klimaschutz im Verkehr. Dienstfahrräder gewinnen einen immer höheren Stellenwert. Wir hoffen, dass noch weitere Fördermaßnahmen für das Dienstrad-Leasing folgen.

Rechtliche Details und Einzelheiten über die „Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern“ vom 09.01.2020 sind hier einzusehen.

 

Ihr Team von
mein-dienstrad.de

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