Allgemeine Geschäfts-bedingungen
§ 1 Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen baron mobility service GmbH („baron“) und dem jeweiligen Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten mit Auftragsannahme auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als vereinbart. Regelungen, die diese Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von baron schriftlich bestätigt wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen Bedingungen wird ausdrücklich schriftlich seitens baron zugestimmt.
baron macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden, soweit möglich wird die vertrauliche Behandlung persönlicher Daten zugesichert.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche, verbindliche Zusicherung erfolgt, sind unsere Angebote stets freibleibend. An die Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von vier Wochen. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen. Er hat alle notwendigen und bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d. h. innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Anforderungsfristen, zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird bevollmächtigt, Verträge über Leistungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.
§ 5 Leistungen und Leistungsverzug
Sofern es die Natur der Sache erlaubt, sind wir berechtigt, unsere Leistungsverpflichtung in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Schadenersatzansprüche im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich nach Maßgabe der in diesen Bedingungen vereinbarten Haftung. Verzug ist bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Grundsätzlich werden Terminvereinbarungen mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.
§ 6 Haftung
Im Falle der Verletzung außervertraglicher oder vertraglicher Pflichten, insbesondere bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung oder Verzug, haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist hierbei beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, d. h. bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme. Soweit Leistungen von Dritten bezogen werden, haften wir nicht für deren Verschulden.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Neben der Honorarforderung haben wir Anspruch auf Ersatz entstandener Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise und der Zahlungshöhe werden im Vertrag geregelt. Wir sind berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen, sofern nicht anderes vertraglich vereinbart. Unsere Preise verstehen sich rein netto in Euro exklusive geschuldeter Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich vereinbart. Die Bezahlung unserer Leistungen hat durch Überweisung oder per Bankeinzug spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung und Rechnungszugang zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen i. H. v. 3 Prozent (in Worten: drei von hundert) über dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz zu berechnen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Urheberrechtsschutz und Eigentumsvorbehalt
Soweit unsere Leistungen urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Gilt die Verwendung durch den Auftraggeber über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die von uns im Angebotstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung unserer Vorschläge in abgewandelter Form oder durch Dritte.
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder Markennamen eingeholt hat. Vom Auftragnehmer wird nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Rechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf die Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen insgesamt ausgeschlossen. Sofern in Auftrag gegebene Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten und stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung insoweit frei.
§ 9 Gewährleistung
Bei durch von uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Es hat eine genaue Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserem Ermessen eine kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen, sofern nichts anderes gesetzlich geregelt ist. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
§ 10 Verschwiegenheit
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der baron mobility service GmbH in 26122 Oldenburg. Die Geltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrecht gilt als vereinbart. Die deutsche Fassung des Vertragstextes ist maßgeblich.
§ 12 Salvatorische Klausel
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