Allgemeine Fragen zum Dienstrad-Leasing
mein-dienstrad.de unterstützt Arbeitgeber, Angestellte und Selbstständige bei der Durchführung des Dienstrad-Leasings, berät bei der Auswahl von Firmenrädern (autonom bei der Marken- und Händlerwahl) und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Leasing, Versicherung und Servicepakete – alles aus einer Hand.
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen (to lease = mieten). Leasing ist aber im steuerrechtlichen Sinne nicht mit einem Mietkauf gleichzusetzen. Hier bleibt der Eigentümer während der gesamten Laufzeit die Leasinggesellschaft. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der seinen Mitarbeitern das Rad für den Weg zur Arbeit und zur privaten Nutzung überlässt. Der Vorteil: Gegenüber einem Direktkauf kann der Mitarbeiter über die Gehaltsumwandlung erhebliche der Kosten sparen (bis zu 40 %).
Bei einem Mietkauf geht das Finanzamt davon aus, das Sie einen Kauf auf Kredit tätigen. Das Fahrrad wäre dann also schon mit der Zahlung der ersten Rate Ihr Eigentum.
Nicht so beim Leasing. Hier bleibt der Eigentümer während der Laufzeit die Leasinggesellschaft. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der seinen Mitarbeitern das Rad für den Weg zur Arbeit und zur privaten Nutzung überlässt.
Alle Mitarbeiter, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen und ein regelmäßiges Gehalt beziehen, können vom Dienstrad-Leasing profitieren. Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Unternehmen bieten eines der beliebtesten Benefits und fördern somit die Motivation der Mitarbeiter. Zudem leisten Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitskonzeptes einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Gesundheit (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Für viele Arbeitnehmer ist das Dienstrad-Modell Voraussetzung, um ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Arbeitnehmer profitieren von dem einzigartigen und vielseitigen Mehrwert eines Dienstrades: Stärkung der Fitness und Gesundheit, Ersparnis bei der Anschaffung, Rundum-Schutz durch Versicherungen und Service. Die Dienstradnutzung ist auch oder ggf. nur in der Freizeit ausdrücklich erwünscht. Die Ersparnis gegenüber einem Direktkauf beträgt je nach Steuerklasse bis zu 40%.
Für Selbstständige/Freiberufler bietet sich eine komplett neue Mobilität. Hier lassen sich nebenbei sogar noch Steuern sparen.
Fachhändler profitieren von zusätzlichen Kunden sowie Kundenbindung. Da Diensträder üblicherweise einen Wartungsvertrag haben, entsteht auch hier ein attraktives Zusatzgeschäft.
Das Dienstrad-Leasing ermöglicht Ihnen, Ihr Wunsch-Rad zu günstigen Konditionen zu nutzen – dabei können Sie sich die Marke und das Modell frei aussuchen. Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie 36 geringe Nutzungsraten, die vom monatlichen Bruttolohn einbehalten werden. Die relative Ersparnis gegenüber einem Direktkauf beträgt bis zu 40 % und entsteht über die Gehaltsumwandlung. Durch das reduzierte Brutto-Gehalt reduzieren sich die Steuern und Sozialabgaben, so dass der tatsächlich zu zahlende Betrag erheblich geringer ist als die Leasingrate. Der Mehrwert, den ein Dienstfahrrad bietet, ist aber noch viel größer als der Kostenvorteil. Sie stärken Ihre Gesundheit und Fitness, schonen die Umwelt und das Klima. Nutzen dürfen Sie Ihr Fahrrad täglich – ausdrücklich auch oder sogar nur privat und an den Wochenenden. Durch unsere Versicherungs-Pakete sind Sie dabei bestens abgesichert.
Grundsätzlich ja. Arbeitgeber, die tariflich gebunden sind, finden hier weitere Informationen.
Dem Arbeitgeber entstehen durch unsere Dienstleistungen keine zusätzlichen Kosten. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber sogar innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze Lohnnebenkosten reduzieren.
Leasingnehmer ist beim Dienstrad-Leasing immer der Arbeitgeber. Dieser schließt mit mein-dienstrad.de eine kostenfreie Rahmenvereinbarung und stellt den Mitarbeitern Diensträder zu günstigen Konditionen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
Selbstständige und Freiberufler, die ein Dienstrad leasen, sind ebenfalls Leasingnehmer.
Dienstradnutzer ist der Mitarbeiter, der Selbstständige/Freiberufler, der ein Dienstrad über mein-dienstrad.de nutzt.
Ein Dienstradbeauftragter ist die Person in Ihrem Unternehmen (meistens aus dem HR-Bereich), die Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Dienstrad ist. Die dazu bevollmächtigte Person prüft Dienstrad-Bestellungen und gibt diese frei. Alles erfolgt über unser Web-Portal. Schnell, papierlos, effizient und in Echtzeit.
Allgemeine Fragen zum Dienstfahrrad
Die Nutzungsrate können Sie mit unserem Leasingrechner selbst berechnen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie unsere Homepage www.mein-dienstrad.de oder klicken direkt hier.
- Öffnen Sie den Leasingrechner – entweder im Kopfbereich auf der Startseite für Interessenten, besser noch im individuellen Leasingrechner im Mitarbeiter-Portal
- Öffnen Sie den Expertenrechner (orangefarbener Button)
- Durch Eingabe der geforderten Daten sehen Sie dann unten rechts die monatliche Nettobelastung
Die Nutzungsrate ist die monatlich anfallende Rate für die Nutzung des Dienstrades vor der Entgeltumwandlung, die direkt vom Bruttogehalt einbehalten wird.
Die Nettobelastung sind die tatsächlichen Kosten für Sie als Dienstradnutzer nach der Entgeltumwandlung, also nach Abzug aller eventuellen Steuer- und Sozialabgaben.
Dies ist keine steuerliche Beratung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre/n Steuerberater/in.
Grundsätzlich ja. Steuerlich gibt es bei bis zu zwei Rädern bislang hierbei keine Einwände. Ihr Arbeitgeber legt die Menge der erlaubten Diensträder je Mitarbeiter fest.
Grundsätzlich wird der Preisrahmen vom Arbeitgeber vorgegeben.
In der Regel bewegt sich der Preis zwischen 595,00 Euro und 10.000,00 Euro pro Rad. Räder, die teurer sind, können angefragt werden.
Suchen Sie sich Ihr Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h aus. Wir sind hersteller- und markenunabhängig. Jede Marke und jedes Modell sind frei wählbar. Ob schickes City-Bike, sportliches Mountain-Bike, Tourenrad oder Lastenrad. Sie dürfen Ihr Wunsch-Bike fahren.
Ja, Carbon-Räder sind grundsätzlich erlaubt.
Da S-Pedelecs anderen Versicherungsbedingungen unterliegen, ist das Leasing von S-Pedelecs leider nicht erlaubt.
Ja, Sie dürfen als Arbeitnehmer das Rad auch ausschließlich privat nutzen, dafür versteuern Sie jeden Monat aktuell 0,25 % des UVP (Bruttolistenpreises) als geldwerten Vorteil.
Übernimmt der Arbeitgeber 100 % der Kosten für ein Dienstrad, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter. Diese Regelung gilt bis 2030.
Die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen dürfen das Dienstrad nutzen. Gleiches gilt für das zweite Dienstrad, sofern der Arbeitgeber ein zweites Dienstrad zulässt. Hier ist die Bedingung, dass der Nutzer im gleichen Haushalt angemeldet ist.
Safety first – das gilt auch für die Versicherung, denn das Dienstrad muss gegen Diebstahl und Schäden versichert sein. Auch, weil eine normale Hausratversicherung nicht in jedem Schadensfall bei mobilen Leasinggegenständen wie Fahrrädern greift, bieten wir mit unserer Vollkaskoversicherung ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive Absicherung von Verschleißschäden an. Übrigens: Arbeitgeber können sich an der Versicherung beteiligen oder diese komplett übernehmen! Die Versicherung geht ansonsten wie die Leasingrate auch in die Gehaltsumwandlung und verursacht daher weniger Kosten.
Leasingfähig sind alle Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Beispiele für leasingfähiges Zubehör finden Sie hier.
Ja, ein Schloss ist notwendig und muss bei Diebstahl nachzuweisen sein. Im Falle der Entwendung muss der Anschaffungsbeleg des Schlosses im Original an den Versicherer übermittelt werden, sofern es nicht mitgeleast wurde.
Das Fahrradschloss muss einen Mindestwert von 49 Euro (brutto) haben. Zahlenschlösser sind nicht erlaubt.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den aktuellen AVB der Versicherung – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstradbeauftragten.
Veränderungen an einem Leasing-Fahrrad sind für die Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt. Ausgenommen sind Komponenten zur individuellen Anpassung des Rades. Dazu zählen Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho. Diese Bestandteile können als leasingfähiges Zubehör bei der Bestellung des Rades in die Rechnung inkludiert werden. Wichtig ist, dass das Zubehör gleich- oder höherwertig ist als die bestehenden Bestandteile des Rades. Der Mitarbeiter ist in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern. Mit ein wenig Grundwissen kann die Pflege des Rads selbst übernommen werden. Dazu gehören das Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen. Reparaturen müssen stets von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Wir bieten verschiedene Wartungs-Pakete an. Sie können wählen zwischen 3 Paketen: Paket „Inspektion/UVV“, „Wartung/Reparatur“ und „Full-Service“. Die genauen Details hierzu finden Sie auf unserer Service-Seite. Die Auswahl über das Service-Paket obliegt dem Arbeitgeber.
Nein, nach Vertragsende haben sie keine Gewährleistung.
mein-dienstrad.de verfügt über ein flächendeckendes Händlernetz mit über 4.000 Fachhändlern. Welcher freundliche und kompetente Fachhändler gleich in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie in unserer Fachhändler-Suche. Ist Ihr Wunsch-Händler nicht dabei? Kein Problem – wir können kurzfristig mit jedem Fachhändler eine Kooperation starten!
Rund um den Vertrag
Leasingnehmer ist beim Dienstrad-Leasing immer der Arbeitgeber/das Unternehmen. Dieser schließt mit mein-dienstrad.de einen Rahmen-Leasingvertrag und stellt den Arbeitnehmern Diensträder mit günstigen Konditionen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
Selbstständige, die ein Dienstrad leasen, sind ebenfalls Leasingnehmer.
Der Leasingvertrag beginnt mit Radübernahme, die erste Rechnung wird ab dem Folgemonat der Übernahme des Dienstrades fällig und endet automatisch nach 36 Monaten Laufzeit. Hier ein Beispiel: Sie übernehmen Ihr Dienstrad am 15.1.2023, der erste volle Monat ist der Februar 2023. Laufzeitende ist somit der 31.1.2026.
Die Leasingdauer beträgt fix 36 Monate. Eine Veränderung ist auf Grund der Vorgaben des Leasingerlasses nicht möglich. Verlässt ein Mitarbeiter innerhalb des Leasingzeitraums das Unternehmen, bieten wir verschiedene Lösungen an.
Die Verträge müssen vom Kunden nicht gekündigt werden. Sie laufen automatisch nach 36 Monaten zum Vertragsende aus.
Ihr Vertrag läuft regulär nach 36 Monaten aus, das genaue Datum können Sie in Ihrem Portal auf www.mein-dienstrad.de einsehen.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es mehrere Möglichkeiten:
Sie suchen sich ein neues Wunschrad für 36 Monate aus. Diese Option ist grundsätzlich möglich. Für ihr abgelaufenes Dienstrad gibt es zwei Lösungen:
- mein-dienstrad.de nimmt das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zurück.
- Sie nehmen eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit in Anspruch. Ein Kaufangebot können wir nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, da dies die rechtlichen Bedingungen der Leasingerlasse verletzen würde.
Derzeit haben wir eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit von 15 % des Bruttolistenpreises nach 36 Monaten Laufzeit. Die Nachversteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt mein-dienstrad.de.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstradbeauftragen.
Bei Fragen zur Kurzarbeit setzen Sie sich am besten mit Ihrer/Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung. Benötigt der Dienstradbeauftragte hierzu Unterstützung, kann er sich gerne mit der Leitung Customer Care oder mit dem Firmen-Steuerberater in Verbindung setzen.
Bei Fragen im Krankheitsfall setzen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung. Hat Ihr Dienstradbeauftragter dazu Fragen, kann er uns gerne eine Nachricht an schaden@baronmobil.com senden.
Bei Fragen zu Elternzeit/Schwangerschaft setzen Sie sich am besten mit Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung, da hier die Regelungen pro Unternehmen individuell gehandhabt werden.
Ja, Sie können die Ablöse auch in Raten bezahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in max. 3 Monatsraten (zzgl. Bearbeitungsgebühr). Sie können das Dienstrad aber auch für bis zu 72 Monate mieten. Bei einer vorzeitigen Ablöse setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, sobald wir eine Information von Ihrem Dienstradbeauftragten dazu erhalten haben.
Antworten zur Nutzungsüberlassung
Antworten zur Nutzungsüberlassung
Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und bietet dem Mitarbeiter ein Dienstrad an. Er überlässt es dem Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung. Über diese Nutzungsmöglichkeit wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Überlassungsvertrag geschlossen. Darin wird festgehalten, welche Rechte und Pflichten der Dienstradnutzer im Umgang mit dem Leasing-Fahrrad hat. Hier sind unter anderem die Fahrraddaten, die monatliche Nutzungsrate, Gehaltsumwandlung, Bedingungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit etc. aufgeführt.
Lohngestaltung beruht darauf, dass es verschiedene Möglichkeiten der Vergütung gibt. Ein nachhaltiges Lohnkonzept bietet Alternativen bei der Lohngestaltung, um im Endeffekt mehr Netto vom Brutto zu bekommen.
Es gibt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in Sachbezüge. Statt Barlohn gibt es einen Sachlohn. Hier wird die Leasingrate beim Arbeitnehmer über die Gehaltsabrechnung als Barlohnumwandlung gezahlt.
Eine weitere Form bietet ein Gehaltsextra. Der Arbeitnehmer bekommt zusätzlich zum Gehalt ein Dienstrad vom Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber übernimmt die komplette Leasingrate.
Welche Art von Nutzungsüberlassung gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Es gibt die Möglichkeit, ein oder zwei Diensträder zu leasen. Das liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Werden zwei Diensträder pro Arbeitnehmer zugelassen, kann auch der Partner in den Genuss eines Dienstrades kommen. Dadurch werden mehr private Touren in der Freizeit unternommen, was wiederum einen gesundheitsfördernden Effekt mit sich bringt. Voraussetzung ist dieselbe Meldeadresse.
Das sind Rahmenbedingungen, die vom Arbeitgeber für das Dienstrad-Leasing vorgegeben werden. Der Arbeitgeber legt fest, wie viele Diensträder (maximal zwei) bis zu welcher Kaufpreishöhe von einem Mitarbeiter geleast werden dürfen. Beispiel: Ein Mitarbeiter darf zwei Räder bis zu einer Preishöhe von jeweils 4.999,00 Euro leasen. Dazu legt der Arbeitgeber fest, wer die Kosten für Versicherung und Wartung trägt und wie hoch der Arbeitgeberanteil am Dienstrad ist.
Antworten für Arbeitgeber
Sie bieten Ihren Mitarbeitern eine neue Möglichkeit der Mobilität. Keine Staus, keine Parkplatzsuche. Mitarbeiter sind innerstädtisch schneller unterwegs, tun etwas für ihre Gesundheit und stärken das eigene Immunsystem. Dienstrad-Leasing gehört zu einem modernen betrieblichen Gesundheitsmanagement dazu und ist Teil eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes. Viele weitere Vorteile haben wir auf unserer Arbeitgeber-Seite zusammengestellt.
E-Bikes werden immer beliebter, sind jedoch kostenintensiv und hoch im Anschaffungspreis. Mit einem Einstiegspreis von ca. 2.500,00 Euro ist ein E-Bike in der Anschaffung eine Hürde.
Ein Dienstfahrrad bietet den Vorteil, dass dieses über den Arbeitgeber geleast werden kann. Der Mitarbeiter zahlt per Entgeltumwandlung in Sachbezüge 36 Monate lang eine günstige Leasingrate. Er spart hierbei bis zu 40 % der Anschaffungskosten gegenüber einem Direktkauf.
Zudem sind die Leasingrate und Versicherungsrate in der Umwandlung enthalten. Ein Service-Paket (Wartung und Inspektion) kann mitgebucht werden.
Sie bieten Ihren Mitarbeitern eine neue Möglichkeit der Mobilität und einen zusätzlichen Mehrwert. Gerade in Großstädten sind Diensträder eine ideale Alternative zum PKW. Da das Dienstrad auch oder sogar ausschließlich privat genutzt werden kann, fördern Sie die Motivation und auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Grundsätzlich ja. Arbeitgeber, die tariflich gebunden sind, finden hier weitere Informationen.
Keine! Sie überlassen Ihren Mitarbeitern das Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung mit einem attraktiven Leasingmodell. Sie haben keine Zusatzkosten. Da sich der Bruttolohn bei Ihren Mitarbeitern verringert, sparen Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltsumwandlung sogar einen Teil der Lohnnebenkosten.
Ja, Arbeitgeber können die Leasingraten komplett übernehmen oder auch bezuschussen. Sie investieren in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, profitieren von einem positiven Image und sparen Kosten beim Fuhrpark-Management, beispielsweise bei Parkplätzen. Weil Arbeitgeber auch ganz direkt ihren Anteil bei den Sozialabgaben sparen, wird oft das Wartungspaket fürs Fahrrad als Ausgleich übernommen.
Gering! Zwischen Arbeitgeber und Angestellten wird in einem Überlassungsvertrag die Nutzung des Fahrrads geregelt. So überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den Angestellten. Alle für das Fahrradleasing notwendigen Verträge liefert mein-dienstrad.de, damit bleibt der Aufwand überschaubar. Individuelle Wünsche von Arbeitgebern können in den Überlassungsvertrag mit aufgenommen werden.
Dienstradbeauftragte sind Personen in Ihrem Unternehmen (meistens aus dem HR-Bereich), die Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Dienstrad sind. Die dazu bevollmächtigten Personen prüfen Dienstrad-Bestellungen und geben diese frei. Alles erfolgt über unser Web-Portal. Schnell, papierlos, effizient und in Echtzeit.
Nein. Sie können 1 Dienstrad oder 1.000 Diensträder leasen und haben keine Abnahmeverpflichtung. Mit einem Rahmenleasingvertrag gestalten Sie Ihren Fuhrpark an Diensträdern völlig frei – je nachdem, wie hoch das Kreditvolumen festgelegt wurde. Das Volumen kann jederzeit erhöht werden.
Ja, die private Nutzung des Fahrrads ist durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ausdrücklich erlaubt und gewünscht. Falls der Weg zur Arbeit zu weit oder zu nah für ein Dienstrad ist, kann die Nutzung auch ausschließlich privat erfolgen.
Das Dienstrad-Konzept kann auf alle Räder angewendet werden. Ein Lastenrad oder Rennrad ist also auch möglich.
Ja, beides geht, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Die monatliche Steuerbelastung für das Fahrrad beträgt nur 0,25 %.
Mit unserem Arbeitgeberschutz Protect + sind Sie gegen vorzeitige Vertragsbeendigungen planbar abgesichert. Wir bieten eines der stärksten Versicherungspakete am Markt, das Arbeitgeber gegen finanzielle Folgen während der Laufzeit des Leasingvertrags absichert – im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Tod, Elternzeit und vorzeitiger Kündigung der Mitarbeiter oder des Arbeitgebers. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Versicherungs-Seite. Um die Abwicklung vorzeitiger Ablösen kümmert sich das Team von mein-dienstrad.de.
Nach drei Jahren endet die Leasinglaufzeit. Als Leasinggeber bekommt mein-dienstrad.de dann das Rad oder E-Bike zurück, außerdem gibt es eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit für den Mitarbeiter, das Fahrrad zu erwerben. Der Arbeitnehmer kann sich in beiden Fällen ein neues Rad leasen und bleibt damit auf dem neuesten Stand der Technik.
Das wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Angestellten geregelt. Alle Rechte und Pflichten des Leasingvertrags liegen grundsätzlich beim Arbeitgeber. Verlässt ein Mitarbeiter innerhalb des Leasingzeitraums das Unternehmen, gibt es unterschiedliche Wege, wie mit dem Dienstrad umgegangen wird. Das Team von mein-dienstrad.de arbeitet in diesen Fällen die Lösung direkt mit dem Mitarbeiter aus.
Das Leasing ist auch bei Geringverdienern grundsätzlich möglich, jedoch entfällt praktisch der Steuervorteil bei der Gehaltsumwandlung. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen und je teurer das Rad ist, desto mehr kann auch von der Steuer gespart werden. Beim Minijob gelten zudem andere Steuersätze.
Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das Thema Dienstrad-Leasing. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Hotline-Nummer 0441 55 977 955 oder Sie nutzen ganz unverbindlich unser Kontaktformular.
Antworten für Arbeitnehmer
Ein Dienstrad bietet einen erheblichen Mehrwert. Ob schickes City-Bike, sportliches Mountain-Bike, Tourenrad oder Lastenrad. Sie fahren Ihr Wunschmodell. Eine private Nutzung in der Freizeit ist sogar ausschließlich ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Sie verfügen über eine neue Möglichkeit der Mobilität und tun nebenbei Gutes für Ihre Gesundheit und den Klimaschutz. Alle Vorteile auf einen Blick finden Sie auf unserer Arbeitnehmer-Seite.
Anstatt eine hohe Anschaffungssumme beim Kauf zu zahlen, haben Sie beim Leasing über den Arbeitgeber nur geringe monatliche Leasingraten, die bequem über das Gehalt abgerechnet werden. Sie sparen damit bis zu 40 % der Kosten gegenüber einem teuren Direktkauf und profitieren von den steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung in Sachbezüge. Ein weiterer Pluspunkt: Service (Wartung/Inspektion) und Versicherung sind schon in der Nutzungsrate enthalten.
Sie können direkt Ihre monatliche Nutzungsrate und Ihre Ersparnis mit unserem Experten-Rechner ausrechnen. Der Leasingrechner ist ganz unverbindlich und natürlich kostenlos. Der genaue Wert hängt dann von den Vorgaben Ihres Arbeitgebers sowie Ihrer Steuerklasse ab.
Egal, ob schickes City-Bike, sportliches Mountainbike, E-Bike, Tourenrad oder Lastenrad, Sie dürfen sich Ihr Wunsch-Bike aussuchen. Wichtig ist, dass es verkehrssicher ausgeliefert wird. Da wir hersteller- und markenunabhängig sind, ist jedes Modell und jede Marke wählbar. Ihr Arbeitgeber legt lediglich die Kaufpreisgrenze fest.
Ihr Arbeitgeber legt die Menge der erlaubten Diensträder je Mitarbeiter fest. Steuerlich unbedenklich sind maximal zwei Räder zeitgleich pro Person.
Ja, Sie dürfen als Arbeitnehmer das Rad auch ausschließlich privat nutzen, dafür versteuern Sie jeden Monat aktuell 0,25 % des UVP (Bruttolistenpreises) als geldwerten Vorteil.
Übernimmt der Arbeitgeber 100 % der Kosten für ein Dienstrad, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter. Diese Regelung gilt bis 2030.
Die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen dürfen das Dienstrad nutzen.
Bei einer Gehaltsumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Das hat den Vorteil, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit die zu zahlenden Steuern und auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken.
Da Sie das Dienstrad auch privat nutzen, brauchen Sie nur 0,25 % als geldwerten Vorteil zu versteuern. Das heißt, es müssen monatlich 1 % eines auf volle 100,00 Euro abgerundeten Viertels des Fahrrad-Listenpreises (UVP) an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Umwandlungsrate ist die Gesamtrate, die Ihnen über die Gehaltsumwandung vom Lohn abgezogen wird. Sie setzt sich zusammen aus der Nutzungsrate (Leasingrate), der Rate für die Protect-Fahrrad-Versicherung (ausgenommen, Ihr Arbeitgeber übernimmt diese) sowie der Rate für das Service-Paket (Wartung und Inspektion; ausgenommen, Ihr Arbeitgeber übernimmt diese). Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre zukünftige Umwandlungsrate ist, können Sie diese ganz schnell über unseren Experten-Rechner ermitteln lassen.
Ein Leasingvertrag für ein Dienstrad hat immer eine Laufzeit von 36 Monaten. Der Übernahmemonat ist kostenfrei, das Rad kann aber sofort nach Übernahme genutzt werden.
Nein, denn das wäre nicht korrekt gerechnet. In der Nutzungsrate ist Ihr Steuervorteil noch nicht berücksichtigt. Außerdem sind Versicherung und Service bereits enthalten.
Ein Beispiel: Die Nutzungsrate beträgt 54,93 Euro + 8,60 Euro Versicherung. Nach Abzug der Sozialabgaben verringert sich der Betrag. Die tatsächliche Nettobelastung beträgt nun 35,99 Euro. Diese beispielhafte Nettobelastung wird dann mit 36 multipliziert.
Mit unserem Experten-Rechner lässt ganz einfach Ihre Rate und Ersparnis ausrechnen.
Da Sie Ihr Dienstrad auch privat nutzen dürfen, muss seitens der Finanzämter der „geldwerte Vorteil“ versteuert werden. Dieser geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Weitere Informationen mit Beispielrechnung finden Sie hier.
Sie registrieren sich in unserem Onlineportal mit Hilfe des Partner-Codes Ihres Arbeitgebers. In Ihrem Portalzugang finden Sie einen auf Ihren Arbeitgeber zugeschnittenen Leasingrechner, in dem Sie sich Ihre monatliche Nettobelastung für verschiedene Fahrradpreise durchrechnen können.
Sie suchen sich Ihr Wunsch-Fahrrad bei einem unserer Vertragshändler aus. Machen Sie eine Probefahrt und vergleichen Sie die verschiedenen Modelle. Sie haben die freie Auswahl. Alle Marken und Modelle sind möglich.
Wir berechnen Ihre Nutzungsrate und bereiten einen Überlassungsvertrag für Sie und Ihren Arbeitgeber vor. Nach Unterzeichnung des Vertrags bestellen Sie das Rad über unser Online-Portal.
Wir informieren Sie, sobald das Dienstrad beim Händler abholbereit ist. Sie müssen nur das Übergabeprotokoll unterschreiben. Fertig! Der Leasingvertrag beginnt sofort nach Übernahme, die erste Rechnung wird zum 1. Tag des Folgemonats nach Übernahme des Dienstrades fällig. Der Vertrag endet automatisch nach 36 Monaten. Danach können Sie sofort wieder das neueste Modell als Dienstrad leasen.
Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und bietet Ihnen ein Dienstrad zur Nutzung an. Er überlässt es Ihnen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Über diese Nutzungsmöglichkeit wird zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ein Überlassungsvertrag geschlossen. Hier sind unter anderem die Fahrraddaten, die monatliche Umwandlungsrate, Gehaltsumwandlung, Bedingungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit etc. aufgeführt.
Sie können direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über Ihren Arbeitgeber leasen. Das hat den Vorteil, dass Sie immer ein Bike auf dem neuesten Stand der Technik fahren und Ihnen teure Reparaturen erspart bleiben. Wir holen Ihr altes Dienstrad kostenlos für Sie ab. Es gibt auch eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit, mit der Sie das Dienstrad nach Leasingende übernehmen können. Alle Informationen zum Leasingende finden Sie hier.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch, ein Fahrrad oder ein E-Bike zu leasen. Anders als beim Dienstwagen können alle Arbeitnehmer in den Genuss eines Dienstfahrrads kommen. Wenn Sie keinen direkten Kontakt zur Entscheidungsebene haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung. Sie dürfen uns gerne empfehlen. Oder Sie schicken eine E-Mail mit einem Link von www.mein-dienstrad.de an Ihren Arbeitgeber. Dann kann dieser sich gleich von allen Vorteilen des Dienstrad-Leasings überzeugen.
Antworten für Selbstständige/Freiberufler
Dienstrad-Leasing für Selbstständige und Freiberufler bietet viele Vorteile: Laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Nutzungsrate, Instandhaltung und Versicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern somit den zu versteuernden Gewinn. Gerade deshalb kann sich die Anschaffung eines hochwertigen Leasingfahrrades besonders lohnen.
Die Leasingrate nennt Ihnen der Fachhänder vor Ort bei Eingabe des Wunschrades.
Wenn Sie uns den Leasing- und Versicherungsantrag ausgefüllt und unterschrieben per Mail zurückgesendet haben, erhalten Sie von uns zeitnah die Freigabe und können nach Terminabsprache mit Ihrem Fachhändler Ihr Wunschrad abholen und zu Ihrem nächsten Kunden radeln“.
Je nach Leasingsumme ergibt sich eine unterschiedliche Dokumentenanforderung. Ist eine ausreichende Liquidität vorhanden, reicht schon eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie des Gewerbescheins sowie eine Konto-Einzugsermächtigung.
Wenn Sie uns den Leasing- und Versicherungsantrag ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zurückgesendet haben, erhalten Sie von uns zeitnah die Freigabe und können nach Terminabsprache mit Ihrem Fachhändler Ihr Wunschrad abholen und zu Ihrem nächsten Kunden radeln.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es zwei Möglichkeiten: Sie übernehmen das Rad (nicht garantierte Andienungsmöglichkeit) oder wir lassen es abholen. Auf jeden Fall können Sie Ihren Vertrag erneuern und ein neues Modell leasen!
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird Ihnen die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet. Die private Nutzung eines Dienstrades für Selbstständige und Freiberufler ist steuerfrei. Für Pedelecs gilt die 0,25 %-Versteuerung. Sie dürfen pro Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km in der Steuererklärung angeben. Sie brauchen kein Fahrtenbuch zu führen.
Wie hoch die genaue Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem persönlichen Umsatz und Steuersatz ab. Wir empfehlen hier, einen Steuerberater zu konsultieren.
Antworten für Fachhändler
Mehr Kunden! Mehr Umsatz!
Über eine Zusammenarbeit mit mein-dienstrad.de bekommen Sie jede Menge neuer Kunden, die ein hochwertiges Fahrrad fahren möchten. Der Aufwand ist gering. Sie brauchen Ihren Kunden nur eine kompetente Beratung bieten und diesen das passende Dienstrad empfehlen. Diskussionen über Preisnachlässe oder Rabatte entfallen. Wir zahlen den vollen Anschaffungspreis. Und noch ein Vorteil: Die Kunden besuchen für weitere 3 Jahre regelmäßig ihre Werkstatt zur Wartung und Inspektion. Ein cleverer Fachhändler empfiehlt nach 3 Jahren, ein neues Bike zu leasen, damit der Kunde immer das neueste Modell mit hochwertiger Technik fährt.
Klar! Profitieren Sie von unserem flächendeckenden Netz und unserer beliebten Dienstleistung. Unsere Kunden sind deutschlandweit, auch in den kleinsten Orten, und suchen einen kompetenten Fachhandelspartner in der Nähe. Dienstfahrrad-Leasing ist beliebt wie nie zuvor. Der Trend zu Diensträdern hält an. Nutzen Sie die Chance, steigende Umsätze zu erzielen.
Sie brauchen sich nur bei uns zu registrieren. Wir übersenden Ihnen eine Kooperationsvereinbarung und freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen! Gemeinsam bringen wir Angestellte aufs Rad. Hier gehts zur Registrierung.
Wenn Sie uns einen Arbeitgeber, der noch kein Dienstfahrrad-Leasing anbietet, als Vertragspartner gewinnen, entfällt die Provision. Und das für jede neue Dienstrad-Bestellung dieses Unternehmens. Für bereits bestehende mein-dienstrad.de-Kunden berechnen wir einen geringen Provisionssatz. Im Gegenzug fallen für Sie Diskussionen über Sonderpreise oder Rabatte weg. Zudem bieten wir Ihnen einen wachsenden Kundenstamm.
Sobald Sie von uns die Freigabe über das Online-Portal erhalten haben, dürfen Sie ausliefern. Das kann ggf. sogar noch am selben Tag sein. Sie brauchen nach Übergabe des Dienstrades nur noch das Übernahmeprotokoll bzw. den Abrufschein unterschreiben und an uns übermitteln.
Durch die Teilnahme am Gutschriftverfahren benötigen wir keine Rechnung von Ihnen. Es genügt die Übermittlung des Übergabeprotokolls oder des Abrufscheins. Sie haben den Abrechnungsbetrag innerhalb weniger Tage bereits auf dem Konto.
Antworten für Kommunen
Ja, Dienstrad-Leasing kann auch im öffentlichen Dienst angeboten werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Durch den Tarifvertrag (TV-Fahrradleasing) ist es den kommunalen Arbeitgeber:innen möglich, ihren Beschäftigten der beliebte Benefit „Dienstrad“ anzubieten.
Die Arbeitgeber:innen stärken dadurch die Bindung zu ihren Beschäftigten und tragen einen erheblichen Teil zur Gesundheitsförderung innerhalb des Betriebes bei. Dabei können die Arbeitgeber:innen selbstständig und ganz individuell entscheiden, ob Zuschüsse getätigt werden oder nicht – so lässt sich das Dienstradprojekt vollkommen haushaltsneutral gestalten.
Dienstradbeauftragte sind die Personen in den Unternehmen (meistens aus dem HR-Bereich), die Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Dienstrad für uns sein werden. Die dazu bevollmächtigten Personen prüfen Dienstrad-Bestellungen und geben diese frei. Alles erfolgt digital über unser Web-Portal. Schnell, papierlos, effizient und in Echtzeit. Alle Fragen der Nutzer werden über unsere Kundenbetreuung telefonisch oder per Email gelöst, hier entsteht keine zusätzliche Mehrarbeit für die Dienstradbeauftragten.
Ja, die private Nutzung des Fahrrads ist durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ausdrücklich erlaubt und gewünscht. Falls der Weg zur Arbeit zu weit oder zu nah für ein Dienstrad ist, kann die Nutzung auch ausschließlich privat erfolgen.
Gering! Zwischen Arbeitgeber und Angestellten wird in einem Überlassungsvertrag die Nutzung des Fahrrads geregelt. So überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den Angestellten. Alle für das Fahrradleasing notwendigen Verträge liefert mein-dienstrad.de, damit bleibt der Aufwand überschaubar. Individuelle Wünsche von Arbeitgebern können in den Überlassungsvertrag mit aufgenommen werden.
Fragen zum Portal
Das mein-dienstrad.de-Portal ist ein digitales Bestellportal und befindet sich auf der Seite von www.mein-dienstrad.de. Dort sind alle Informationen über Dienstrad-Bestellungen enthalten.
- Arbeitnehmer können hierüber registrieren und ihre Dienstrad-Bestellungen eingeben.
- Fachhändler können die Bestellungen ebenfalls eingeben und haben einen Überblick über alle ihre bei mein-dienstrad.de getätigten Bestellungen. Übergabeprotokolle und Abrufscheine können direkt nach Rad-Übergabe wieder im Portal zur Abrechnung hochgeladen werden.
- Dienstradbeauftragte managen über das Portal ihren kompletten Dienstrad-Fuhrpark. Rad-Bestellungen von Mitarbeitern werden hier verwaltet, Freigaben werden über das Portal getätigt, Überlassungsverträge werden über das Portal generiert u.v.m. Und das alles in Echtzeit. Exporte mit allen relevanten Daten für die Abrechnung können jederzeit über das Portal gezogen werden.
Sie benötigen hierfür einen PC bzw. Laptop mit Internetzugang oder ein Smartphone. Es bedarf keiner extra Software.
Dienstradbeauftragte
Wir konfigurieren für das jeweilige Unternehmen die Portaleinrichtung, wie es in der Rahmenvereinbarung festgehalten wurde. Sie erhalten von uns die Zugangsdaten und können sich über den Button „Anmelden“ im Portal einloggen.
Arbeitnehmer
Sie besuchen im Internet www.mein-dienstrad.de und klicken in der Menüleiste auf „Anmelden“. Die erste Anmeldung erfolgt über die Registrierung. Diese Registrierung ist nur einmalig notwendig. Hierfür benötigen Sie den Partner-Code Ihres Unternehmens. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, melden Sie sich erneut an und sind dann im Portal eingeloggt. Sie können sich jederzeit anmelden und ins Portal einloggen.
Fachhändler
Wir konfigurieren für den Fachhändler die Portaleinrichtung, wie es im Kooperationsvertrag vereinbart wurde. Sie erhalten von uns die Zugangsdaten und können sich über den Button „Anmelden“ im Fachhandels-Portal einloggen.
Sie haben sich bereits ein Wunsch-Bike bei Ihrem Fachhändler ausgesucht und ein Angebot hierüber bekommen. Ihr Fachhändler kann die Bestellung direkt vor Ort für Sie im Portal eingeben. Alternativ können Sie die Angaben auch selbst in das Online-Portal über www.mein-dienstrad.de als Bestellung hinterlegen. Dazu benötigen Sie den Partner-Code Ihres Unternehmens. Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, fragen Sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach oder schicken Sie uns eine E-Mail an customercare@baronmobil.com.
Im Internet besuchen Sie www.mein-dienstrad.de und klicken auf „Anmelden“. Hier registrieren Sie sich mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und dem Partner-Code. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail und können sich neu anmelden. Für die Eingabe der Fahrrad-Daten als Bestellung haben wir für Sie eine Anleitung (Benutzerhandbuch als pdf im Portal) erstellt. In nur wenigen Schritten können Sie Ihre Dienstrad-Bestellung eingeben. Die Eingabe ist selbsterklärend und in wenigen Schritten abgeschlossen.
Dazu benötigen Sie den Partner-Code vom Unternehmen Ihres Kunden. Sollte dieser nicht vorliegen, muss der Kunde in seiner Personalabteilung nachfragen oder Sie schicken uns eine E-Mail des Händlers (optional). Im Internet klicken Sie unter www.mein-dienstrad.de auf „Anmelden“.
Für die Eingabe der Fahrraddaten als Bestellung haben wir für Sie eine Anleitung (Benutzerhandbuch als pdf im Portal) erstellt. In nur wenigen Schritten können Sie die neue Dienstrad-Bestellung eingeben. Die Eingabe ist selbsterklärend und in wenigen Schritten abgeschlossen.
Sobald Sie von uns die Freigabe über das Fachhandels-Portal erhalten haben, darf das Rad herausgegeben werden. Das kann ggf. sogar noch am selben Tag erfolgen. Sie brauchen nach Übergabe des Dienstrades nur noch das unterschriebene Übernahmeprotokoll bzw. den Abrufschein online an uns übermitteln. Im Gutschriftverfahren wird Ihre Rechnung umgehend bezahlt.
Sie gehen auf www.mein-dienstrad.de und klicken auf „Anmelden“. Mit den Zugangsdaten, die Sie von uns erhalten haben, können Sie sich jederzeit einloggen.
Hier sehen Sie auf einen Blick alle Dienstrad-Bestellungen, Dienstrad-Anträge, Überlassungsverträge etc. Sie klicken auf den jeweiligen Vorgang und finden dort die Details zu der Bestellung.
Rund um die Bestellung
Nachdem Ihr Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung mit uns abgeschlossen hat, können Sie sich Ihr Dienstrad aussuchen.
Den Partner-Code erhalten Sie von Ihrem Dienstradbeauftragten.
- Fragen Sie bei Ihrem Dienstradbeauftragen oder bei unserem Customer Service Ihren Partner-Code an
- Besuchen Sie unsere Website www.mein-dienstrad.de
- Klicken Sie auf „Anmelden”
- Wählen Sie „Registrierung“ aus
- Geben Sie Ihren Partner-Code und Ihre persönliche E-Mail-Adresse ein
Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen.
- Registrieren Sie sich auf unserer Website www.mein-dienstrad.de (s. o.).
- Nach Erhalt des Portalzugangs erstellt Ihr Fachhändler mithilfe Ihrer E-Mail-Adresse die Bestellung und gibt diese ins Online-Portal ein. Alternativ können Sie die Bestelldaten auch selbst eingeben.
- Anschließend erhalten Sie von uns einen Hinweis, ab wann Sie einen Termin für die Abholung Ihres Dienstrades mit Ihrem Fachhändler vereinbaren können.
Zur Abholung werden je nach Arbeitgeber entweder ein Abrufschein oder ein Übergabeprotokoll benötigt.
Der Abrufschein befähigt Sie, Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler zu übernehmen. Dieser wird an den Zeichnungsberechtigten oder Dienstradbeauftragten in Ihrem Unternehmen verschickt. Der unterschriebene Abrufschein wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt, mit dem Sie nun Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler abholen können. Als Dienstradnutzer unterzeichnen Sie den Abrufschein am Tag der Übernahme Ihres Dienstrades bei dem Fahrradfachhändler. Alternativ wird je nach Wunsch des Arbeitgebers der Abrufschein direkt an den Dienstradnutzer verschickt.
Das Übergabeprotokoll dient als Nachweis für die Übergabe des Dienstrades und wird am Tag der Übernahme beim Fahrradfachhändler vom Nutzer sowie dem Händler unterschrieben, wobei das Übernahmedatum sowie die Rahmennummer zwingend erforderlich sind. Das Protokoll verbleibt bei Ihrem Fachhändler.
Nach der Eingabe der Bestellung ist im Portal ersichtlich, ob Sie einen Überlassungsvertrag selbständig hochladen sollen oder diesen über Ihren Arbeitgeber erhalten.
- Loggen Sie sich auf www.mein-dienstrad.de in Ihrem Portal ein
- Öffnen Sie Ihre Bestellung
- Überlassungsvertrag herunterladen
- Ausdrucken
- Handschriftlich unterzeichnen
- Als eine PDF-Datei (!) hochladen
- FERTIG
Wenn alle Vertragsunterlagen vollständig vorliegen, dauert das Aufschalten der Firma bis zum Start zwischen 2 und 5 Werktagen.
Sollten Sie länger auf Ihr Dienstrad warten, kann das vielfältige Gründe haben. Folgendes sollte geprüft werden:
- Ist der Überlassungsvertrag unterschrieben worden?
- Ist die Freigabe seitens des Arbeitgebers erfolgt?
- Ist der Leasingvertrag zurückgemailt worden?
Falls alle genannten Punkte erfüllt wurden, Sie aber Ihr Dienstrad trotzdem noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich gerne mit uns unter customercare@baronmobil.com in Verbindung.
Die Abrechnung für das Dienstrad erfolgt über Ihre Gehaltsabrechnung.
Die Lieferkosten sind nicht leasingfähig und müssen daher vom Mitarbeiter selbst getragen werden.
Antworten zu Versicherung/Schaden/Diebstahl
Antworten zu Versicherung/Schaden/Diebstahl
Antworten zu Versicherung/Schaden/Diebstahl
Während der Leasingdauer ist die Leasinggesellschaft der Eigentümer des Dienstrades. Daher muss der Arbeitgeber (=Leasingnehmer) eine entsprechende Versicherung nachweisen. Die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers (=Nutzer) deckt nur privates Eigentum ab, nicht aber das Dienstrad, welches ihm zur Nutzung überlassen wird.
Unsere mein-dienstrad.de-Protect-Versicherung ist eine Vollkasko-Versicherung gegen Reparaturschäden, Entwendung und Totalschäden.
Ihr Dienstrad ist inkl. leasingfähigem Zubehör volle 36 Monate bis zum Anschaffungspreis versichert. Der Versicherer entschädigt zum Neuwert. Und das ohne Selbstbeteiligung.
Safety first – das gilt auch für die Versicherung, denn das Dienstrad muss gegen Diebstahl und Schäden versichert sein. Auch weil eine normale Hausratversicherung nicht in jedem Schadensfall bei mobilen Leasinggegenständen wie Fahrrädern greift, bieten wir maßgeschneiderte Versicherungspakete an. Und die reichen von Vollkasko bis zum Rundum-Sorglos-Paket inklusive Absicherung von Verschleißschäden.
Nein, die Versicherung kann nur von Ihrem Arbeitgeber ausgewählt werden.
Ihr Dienstrad ist bei uns grundsätzlich Vollkasko zum Neuwert und bei Diebstahl auch darüber hinaus ohne Selbstbeteiligung versichert. Mit „mein-dienstrad.de Protect“ sichern wir Ihr Dienstrad optimal vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Schäden, Diebstahl, Verschleiß und vieles mehr ab. Mit einem umfangreichen Leistungspaket sind Sie für jeden Vorfall bestens abgesichert. Ausführliche Informationen zu unserem Leistungspaket finden Sie auf unserer Versicherungs-Seite.
Jeder Erwachsene, der in Ihrem Haushalt angemeldet ist, darf das Dienstrad privat oder beruflich nutzen. Ihr Dienstrad ist gegen Schäden oder Diebstahl Vollkasko versichert. Individuelle Vereinbarungen dazu kann Ihr Arbeitgeber mit Ihnen im Überlassungsvertrag treffen.
Wenn Sie auf Reisen im Ausland Ihr Dienstrad mitnehmen, ist dieses über unsere Protect-Versicherung bis zu 6 Monate weltweit abgesichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr dauerhafter Wohnsitz in Deutschland befindet.
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte per E-Mail an schaden@baronmobil.com – mit Angabe Ihrer persönlichen Daten und einer kurzen Schilderung des Vorfalls. Wir werden uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzten und stellen Ihnen die notwendigen Daten und/oder Unterlagen zur Verfügung, damit Sie den Schaden fristgerecht (14 Tage nach Schadentag) und direkt beim Versicherer melden können.
Bei Diebstahl und Vandalismus muss innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken der Tat eine polizeiliche Anzeige mit Angabe der Rahmennummer Ihres Dienstrades erstattet werden.
Ihr Dienstrad wurde gestohlen? Wir helfen Ihnen, damit Sie so schnell wie möglich wieder mobil sind. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bitte innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken der Tat eine polizeiliche Anzeige mit Angabe der Rahmennummer Ihres Dienstrades.
Bitte informieren Sie uns unter der E-Mail-Adresse schaden@baronmobil.com über den Diebstahl Ihres Dienstrades. Wir werden uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen und stellen Ihnen die notwendigen Daten und/oder Unterlagen zur Verfügung, damit Sie den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Schadentag beim Versicherer melden können.
Um den Stand zu Ihrem Schadensfall zu erfragen, wenden Sie sich bitte hierfür per E-Mail an schaden@baronmobil.com.
Einen Anspruch auf ein Leihrad haben Sie nur, wenn eine Mobilitätsgarantie in Ihrem Servicepaket enthalten ist.
Der bestehende Leasingvertrag läuft normal weiter, die Leasingrate wird weiterhin monatlich fällig.
Wir übernehmen für Ihren Arbeitgeber die Abwicklung des Schadenmanagements und stehen Ihren bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Eine Restschuldversicherung sichert die Zahlung der Leasingraten des Leasingnehmers an den Leasinggeber ab, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Kündigung ausfällt.
Eine GAP-Deckung ersetzt – im Fall von Beschädigung, Zerstörung, Totalschäden oder Verlust – die Differenz zwischen dem von der Versicherung zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung geltend macht.
Ja, das Fahrradschloss muss einen Mindestwert von 49 Euro (brutto) haben. Zahlenschlösser sind nicht erlaubt.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den aktuellen AVB der Versicherung – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstradbeauftragten.
Unter Verschleiß fällt gemäß unseres Versicherungspartners hepster die Abnutzung der technischen Teile an Deinem (E-)Bike, die für eine sichere Fahrtüchtigkeit notwendig sind, wie Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette und -schaltung, aber auch die Felgen.
Als Leasingnehmer können Sie einen Schaden ganz einfach und online über unseren Versicherungspartner hepster unter https://portal.hepster.com/schaden melden.
Als Leasingnehmer können Sie einen Diebstahl ganz einfach und online über unseren Versicherungspartner hepster unter https://portal.hepster.com/schaden melden. HINWEIS: Ein Diebstahl muss unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Vorfalls bei der Polizei angezeigt werden. Eine Kopie der polizeilichen Dokumentation muss für die Schadenregulierung beigefügt werden.
Alles zum Thema Service Leistungen
Unsere top ausgestatteten Service- und Wartungspakete enthalten die vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften-Prüfungen, Inspektionen sowie Wartungen.
Die Auswahl des Service-Pakets legt Ihr Arbeitgeber fest. Somit ist das Service-Paket für alle Mitarbeiter identisch.
Das Dienstrad muss in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand gehalten werden. Wenn Ihr Arbeitgeber ein Servicepaket gebucht hat, können Sie dieses in Ihrem Portal auf www.mein-dienstrad.de ersehen.
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften. Die Vorschriften werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen in Deutschland. Die UVV bezieht sich auf den Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70.
Der jährliche Sicherheits-Check beim Dienstrad beinhaltet insgesamt 50 Punkte. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung des Rahmens, der Bremsen, Beleuchtung, Rad- und Tretlager sowie die Bereifung. Bei einem E-Bike wird zusätzlich auch der Motor geprüft. Die UVV ist eine Sichtung, keine Inspektion.
Da Diensträder zu den betrieblich genutzten Fahrzeugen zählen, hat der Arbeitnehmer eine gewisse Pflichterfüllung zu leisten. Er muss sein Dienstrad täglich vor der Nutzung einer kurzen Überprüfung unterziehen, um sicherzugehen, dass es sich in einem betriebssicheren Zustand befindet.
Die Komoot-App ist ein Routenplaner und unterstützt Sie bei der Reisevorbereitung.
Wenn Ihr Arbeitgeber das Full-Service-Paket gebucht hat, können Sie bei uns den Freischaltungs-Code anfordern.
Steuerliche Fragen
Arbeitnehmern, die ihr Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber leasen und dieses privat uneingeschränkt nutzen, entsteht ein „geldwerter Vorteil“, der versteuert werden muss.
Die Finanzminister der Länder haben das „Dienstwagenprivileg“ im Jahre 2012 in einem Erlass auch auf Fahrräder und Pedelecs ausgeweitet. Unter Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG können Arbeitgeber seitdem ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad auch zur privaten Nutzung nach der 0,25-%-Regel überlassen. Das bedeutet, dass 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) inklusive Mehrwertsteuer auf volle 100,00 Euro abgerundet monatlich als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Auch wenn das Fahrrad ein Sachbezug ist, kann die 50,00-Euro-Freigrenze ausdrücklich nicht angewendet werden.
Steuerfrei ist ein Dienstrad nur für Arbeitnehmer, die ihr Fahrrad als Gehaltsextra vom Arbeitgeber überlassen bekommen. Ein Gehaltsextra ist eine Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum Nettolohn. Die Leasing-Rate wird somit komplett von Arbeitgeber übernommen und muss nicht vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Für Selbstständige, bei denen das Leasing-Fahrrad dem Betriebsvermögen zugerechnet ist, wird die Leasingrate als Betriebsausgabe verbucht. Ist der Selbstständige zudem vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet.
Ja, selbstverständlich. Beides ist steuerlich möglich. Für das Dienstrad gilt die 0,25-%-Versteuerung.
Die meisten Firmen sind vorsteuerabzugsberechtigt, d. h., der Arbeitgeber braucht keine Mehrwertsteuer auf die monatliche Nutzungsrate zu entrichten. Somit ist die Netto-Leasingrate Grundlage für die Gehaltsumwandlung.
Ist der Arbeitgeber NICHT vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer in der Nutzungsrate entrichtet. In diesem Fall ist die Brutto-Leasingrate Grundlage für die Gehaltsumwandlung.
Ja. Es ist egal, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Ob Dienstrad, Dienstwagen oder ÖPVN. Die Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km pro Arbeitstag kann als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Arbeitnehmer, die nach Ablauf der 36-monatigen Leasinglaufzeit ihr Bike von mein-dienstrad.de käuflich erwerben, müssen einen „geldwerten Vorteil“ versteuern. Diese Steuerlast wird von mein-dienstrad.de komplett übernommen und an das Finanzamt abgeführt. Eine entsprechende Mitteilung hierüber erhält jeder Käufer auf seiner Fahrrad-Rechnung nach Erwerb bestätigt.
Unsere Mobilitätsgarantie
Unsere Mobilitätsgarantie
Sofern Ihr Arbeitgeber das Full-Service-Paket gebucht hat, bieten wir Ihnen eine Mobilitätsgarantie. Damit bleiben Sie auch bei einer Panne oder einem Diebstahl mobil. Alle wesentlichen Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier.
Mit der Mobilitätsgarantie von mein-dienstrad.de haben Sie einen europaweiten Versicherungsschutz.
Alles zum E-Bike
Pedelec ist ein Kofferwort und setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern „Pedal Electric Cycle“. Ein Pedelec bezeichnet also ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Ein E-Bike oder Elektrofahrrad dagegen funktioniert hingegen auch ohne „Pedalieren“ und kann bis zu 20 km/h mittels Gasgriffes beschleunigen. Normale Pedelecs zeichnen sich durch Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starken Motoren aus. So genannte S-Pedelecs mit einer Motorenleistung bis zu 500 Watt funktionieren zwar ebenso tretunterstützend, können aber bis zu 45 km/h erreichen, bevor der Motor gedrosselt wird. Weil es sich bei allen Arten um elektrisch unterstützte Fahrräder handelt, ist allgemein vom E-Bike die Rede.
Nein, denn laut Straßenverkehrsordnung gelten E-Bikes, die den Fahrer nur bis zu 25 km/h unterstützen, als ganz normales Fahrrad. S-Pedelecs mit motorischer Unterstützung bis zu 45 km/h benötigen dagegen eine Betriebserlaubnis. Hierfür sind ein Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen notwendig.
Nein, eine Helmpflicht für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren, gibt es nicht. Das Tragen eines Helms liegt im persönlichen Ermessen eines jeden Fahrers.
Je nach Modell und Technik kann die Preisspanne von 500,00 Euro bis zu mehreren tausend Euro reichen. Was Sie bei billiger Discounterware an Euros sparen, sparen Sie aber auch an Sicherheit und Fahrspaß. Für ein qualitativ hochwertiges Modell mit ordentlicher Technik und Ausstattung sollten Sie mit rund 2.500,00 Euro rechnen. Hier greift das Dienstrad-Modell, da die Anschaffung eines E-Bikes meistens das eigene Budget für ein Fahrrad sprengt.
Nicht mehr verschwitzt bei der Arbeit ankommen oder ausgedehnte Strecken in der Freizeit überzeugen immer mehr Menschen vom E-Bike, ob Jung oder Alt. Die Hersteller haben darauf reagiert und bieten viele Varianten mit Elektromotor an: von City-Bikes über Trekking- und Mountainbikes bis hin zu Lastenrädern. Je nach Nutzung sollten Sie sich jedoch über die verschiedenen Antriebsvarianten, Schaltungen und Bremssysteme informieren.
Mittelmotor am Tretlager:
Der Mittelmotor zeichnet sich durch eine zentrale Gewichtsverteilung aus, der Schwerpunkt wird kaum verändert. Das Hinterrad wird über die Fahrradkette angetrieben. Dies hat zur Folge, dass Fahr- und Bremsverhalten kaum beeinflusst werden. Ein Mittelmotor funktioniert mit sämtlichen Schaltungsarten, auch die Kombination mit Rücktrittbremse kann immer öfter angeboten werden. Ein Radausbau ist hier kein Problem, so muss nicht jeder platte Reifen zum Fall für den Fahrradhändler werden. Fazit: Der Mittelmotor kann allgemein als komfortabelste Variante bezeichnet werden.
Front-Naben-Motor:
Wie der Name schon sagt, sitzt der Motor in der Vorderradnabe. Das Fahrverhalten ist bei dieser Variante jedoch etwas gewöhnungsbedürftig, da ein erhöhtes Gewicht auf dem Vorderrad lastet und der Fahrer hier eher gezogen als geschoben wird. Gerade bei Steigungen oder rutschigem Untergrund können Probleme mit der Traktion auftreten und das Rad wegrutschen. Achten Sie bei dieser Antriebsvariante auf stabile Gabeln und Rahmen, welche den Antriebs- und Bremskräften gewachsen sind. Der Akku sollte in diesem Fall unbedingt am Gepäckträger verbaut sein, damit die zusätzlichen Gewichte durch Motor und Akku sich gegenseitig ausgleichen und das Fahrverhalten nicht zusätzlich verändert wird. Der Frontnabenmotor funktioniert mit jeder Gangschaltung, und auch die Rücktrittbremse stellt kein Problem dar. Fazit: Diese Variante ist relativ günstig umzusetzen, erfordert aber etwas Vorsicht.
Hinterrad-Naben-Motor:
Bei dieser Variante befindet sich der Motor im Hinterrad und bewirkt eine unmittelbare Kraftübertragung. Der Schwerpunkt ist, insbesondere wenn der Akku am Gepäckträger verbaut ist, nach hinten verlagert und sorgt für ein hecklastiges und gegebenenfalls instabiles Fahrverhalten. Das Gefühl des „eingebauten Rückenwindes“ macht sich hier besonders bemerkbar. Im Gegensatz zum Front-Naben-Motor bieten diese Modelle eine sehr gute Traktion, dies bewirkt eine hohe Sicherheit gerade bei rutschigem Untergrund. Bei Heckmotoren sind keine Kettenschaltungen möglich und in der Folge auch keine Rücktrittbremsen umzusetzen.
Fazit: Der Heckmotor ist technisch komplexer und daher etwas teurer, zeichnet sich aber gerade bei anspruchsvollem Untergrund und Steigungen durch eine hohe Sicherheit aus.
Alle Wartungsarbeiten, die ein herkömmliches Fahrrad benötigt, sind auch bei einem E-Bike zu erwarten. Dies zeigt sich besonders beim Reifendruck: Sind die Reifen nicht ausreichend aufgepumpt, erhöhen Sie den Energiebedarf und senken die Reichweite des Akkus. Durch den Verbau und die Nutzung des Motors und der Batterie wirken ebenso erhöhte Kräfte auf das E-Bike ein. Experten empfehlen eine regelmäßige Wartung einmal im Jahr.
Im Schnitt können Sie pro Akkuladung mit rund 17 Cent Stromkosten rechnen. In Zeiten steigender Treibstoffpreise ist dies ein großer Vorteil. Beziehen Sie von Ihrem Stromanbieter regenerative Energie, sind Sie sogar einen Schritt bei der Klimabilanz weiter.
Je nach verbautem Akku gibt es unterschiedliche Ladezeiten, diese können sich zwischen 2 und 7 Stunden bewegen. Doch je neuer die Akku-Generation, desto kürzer die Ladezeit. Viele Akkus erreichen auch schon durch Teilladungen wieder einen Großteil ihrer Kapazität.
Moderne Lithium-Ionen-Akkus haben sich bei E-Bikes durchgesetzt: Sie müssen die Batterie daher nicht erst leer fahren, bevor Sie den nächsten Ladezyklus vornehmen können. Sie können den Akku ohne Probleme aufladen oder zwischenladen. Ständiges komplettes Entladen verkürzt sogar die Lebensdauer Ihres Akkus. Häufige Teilladungen dagegen wirken sich positiv auf die Kapazität aus.
Wird das E-Bike hauptsächlich auf Kurzstrecken genutzt, reicht eine Akkuladung. Durchschnittlich schaffen Sie mit einer Akkuladung zwischen 40 und 120 Kilometer. Folgende Faktoren können die Akku-Kapazität beeinflussen: Grad der gewählten Unterstützung, Beschaffenheit der Fahrbahn, Steigung der Strecke, Gewicht des Fahrers, Gewicht eventuellen Gepäcks, Luftdruck der Reifen, gewählter Gang, „runder Tritt“, gleichmäßiges Fahren (60 bis 70 Pedalumdrehungen in der Minute sind optimal), Außentemperatur.
Für Langstrecken ohne regelmäßige Auflademöglichkeit wird ein Ersatz-Akku empfohlen.
Bitte beachten Sie: Leasing-Fahrräder dürfen nicht baulich verändert werden!
Da Pedelecs als normale Fahrräder gelten und keinen Führerschein benötigen, dürfen Kinder rein rechtlich betrachtet auch Pedelec fahren. Es gibt kein Mindestalter, das persönliche Ermessen reicht aus. Jedoch wird allgemein empfohlen, Kinder erst ab einem Alter von 14 Jahren Pedelec fahren zu lassen. Dies ist nicht nur eine Frage der Körpergröße, sondern auch eine Frage der Beherrschbarkeit. Diensträder dürfen von Kindern nicht gefahren werden.
Der Verbau eines Akkus und elektrischen Motors führt natürlich zu einem höheren Gewicht gegenüber einem normalen Fahrrad. Das Gewicht der meisten Modelle bewegt sich zwischen 20 und 27 kg, durch die Motorenunterstützung wird dies aber komplett ausgeglichen. Ständige Innovationen in der Technik werden in Zukunft das Gewicht der E-Bikes weiter sinken lassen.
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Damit bei Ihnen keine Fragezeichen bleiben, haben wir für Sie rund um das Thema Dienstrad Leasing Antworten gebündelt zusammen gestellt. Mehr in unserer Zeitung. Sei dabei!
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